Regierungsratswahlen Basel-Stadt 2020
11. Politisches System & Digitalisierung (0/3)

1. Sollen die Parteien auf kantonaler Ebene ihre Finanzierung vollständig offenlegen müssen?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Die Schweiz ist das einzige europäische Land, dass keine Regelungen bezüglich der Transparenz der Parteienfinanzierung kennt. Parteien und andere politische Akteure sind nicht verpflichtet, ihre Finanzierung offenzulegen.

Einzelne Kantone haben jedoch Regelungen betreffend die Transparenz der Parteienfinanzierung eingeführt: Tessin (1998), Genf (1999) und Neuenburg (2013). 2018 wurden in den Kantonen Schwyz und Freiburg die Volksinitiativen zur Offenlegung der Politikfinanzierung angenommen, bislang aber erst im Kanton Schwyz umgesetzt (2019).

Die kantonalen Regelungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. So sind im Kanton Tessin die Parteien verpflichtet, der Staatskanzlei jährlich die Herkunft von Spenden über 10’000 CHF offenzulegen, währen der Kanton Genf von den Parteien nur eine Liste der Geldgeber, aber keine Angabe der genauen Unterstützungsbeiträge verlangt. Im Kanton Neuenburg müssen schliesslich alle Spenden ab 5‘000 CHF mit Namen der Spender/-innen angegeben werden.

  • Transparenz ist ein wesentliches Element in einer funktionierenden Demokratie. Als Vorzeige-Demokratie kann sich die Schweiz keine intransparente Parteien- und Abstimmungsfinanzierung leisten.
  • Privatpersonen und Unternehmungen können mit ihren Spenden Einfluss auf die Politik ausüben. Die Offenlegung von Spenden kann potenzielle Abhängigkeiten und Einflussnahmen aufdecken. Nur so kann die notwendige Transparenz gegenüber den Bürgern/-innen sichergestellt werden. Für diese ist es wichtig zu wissen, wer Parteien oder bestimmte Abstimmungskampagnen finanziert.
  • Eine klare Deklaration der Beiträge an die Parteien schafft Vertrauen und trägt zur Glaubwürdigkeit der Politik und der Parteien selbst bei. Zudem haben die Parteien durch ein Mehr an Transparenz keine Einbussen bei ihren Einnahmen zu befürchten. In den Kantonen Tessin, Genf und Neuenburg hat sich die Offenlegung der Parteifinanzen in den letzten zehn Jahren bewährt und bei den Parteien zu keinen finanziellen Einbussen geführt.
  • Parteien und Abstimmungskomitees sind auf die Spenden von privater Seite angewiesen. Die Spender/-innen legen jedoch häufig Wert darauf, dass ihr Name nicht mit einer bestimmten Partei oder einem bestimmten Komitee in Verbindung gebracht wird. Es ist deshalb zu befürchten, dass das Spendenvolumen bei Einführung einer Offenlegungspflicht zurückgehen wird. Solange es keine staatliche Parteienfinanzierung gibt, sollte der Bund den Parteien und Abstimmungskomitees auch keine Vorschriften bezüglich ihrer Finanzierung machen.
  • Die Ausgangslage für eine Regelung der Offenlegung der Politikfinanzierung in der Schweiz ist zudem extrem kompliziert. Zahlreiche politische Aktivitäten werden in der direkten Demokratie der Schweiz nicht von den Parteien, sondern von anderen politischen Gruppierungen und Komitees getragen. Eine klare Definition der Offenlegungspflicht ist deshalb sehr schwierig.
  • Auch bei der Durchsetzbarkeit solcher Vorschriften gibt es grosse Schwierigkeiten. Ausländische Erfahrungen haben gezeigt, dass die Offenlegungspflicht einfach umgangen werden kann und dass die Politik und die Parteien im Endeffekt stark an Vertrauen verlieren.
  Weniger Informationen

2. Befürworten Sie den Ausbau des Mobilfunknetzes nach 5G-Standard?

3. Soll die Einführung der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen (E-Voting) weiter vorangetrieben werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Als E-Voting wird die Möglichkeit bezeichnet, seine Stimme bei Wahlen und Abstimmungen über das Internet abgeben zu können. Stimmberechtige Personen erhalten zusammen mit ihren brieflichen Abstimmungs- oder Wahlunterlagen auf dem Postweg einen Sicherheitscode, mit dem sie sich auf dem E-Voting-Portal einloggen und ihre Stimme abgegeben können. Die Stimmabgabe wird anschliessend verschlüsselt und anonymisiert in der elektronischen Urne gespeichert.

Seit 2004 wurden über 300 Versuche in insgesamt 15 Kantonen durchgeführt. Bis Anfang 2019 wurden dabei in der Schweiz zwei unterschiedliche Systeme eingesetzt – eines der Schweizer Post sowie ein vom Kanton Genf entwickeltes System. Nachdem bei Tests mehrere Sicherheitslücken entdeckt worden sind, wurden beide Systeme vom Markt genommen. Somit steht zurzeit in keinem Kanton eine E-Voting-Plattform im Einsatz. Die Post hat jedoch angekündigt, ab 2020 wieder eine verbessertes System anzubieten. Einzelne Kantone haben bereits erklärt, ab dann E-Voting wieder anbieten zu wollen.

  • Dank E-Voting können alle Wähler/-innen (vor allem auch Auslandschweizer/-innen) unabhängig von ihrem Aufenthaltsort an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Zudem können die Stimmen schnell und exakt ausgezählt werden.
  • Eine einfache Benutzerführung verhindert formale Fehler wie unleserliche Antworten, fehlende Unterschriften, falsch ausgefüllte oder ungültige Wahl- und Abstimmungszettel.
  • Wenn die Hürden für das Abstimmen niedriger sind, werden tendenziell mehr Bürger/-innen ihre Stimme abgeben. Besonders junge Menschen lassen sich mit E-Voting wohl eher an die Urne locken.
  • Kein System ist absolut sicher. In der Schweiz gibt es auch bei den übrigen Stimmkanälen immer wieder Fälle von Wahl- oder Abstimmungsbetrug. Dabei werden z.B. Wahl- und Abstimmungscouverts entwendet und die Unterschriften gefälscht.
  • E-Voting ist nicht sicher. Hackerangriffe, Stimmenkauf und andere Manipulationen stellen grosse Risiken dar. Eine unverfälschte Stimmabgabe kann somit nicht zu 100% garantiert werden. Zudem können die derzeit verfügbaren Systeme das Stimmgeheimnis nicht vollumfänglich schützen (z.B. kann ein von Schadsoftware befallener Computer das Stimmgeheimnis verletzen).
  • Die elektronische Stimmabgabe ist teurer als eine brieflich abgegebene Stimme. Im Kanton Luzern wurden aufgrund der Einführung von E-Voting Kosten von Fr. 3.80 pro Auslandschweizer/-in pro Urnengang berechnet. Bei der brieflichen Wahl betragen die Kosten hingegen Fr. 2.30 pro Auslandschweizer/-in pro Urnengang.
  • Bei der elektronischen Stimmabgabe kann die Stimmabgabe im Gegensatz zu den übrigen Stimmkanälen kaum kontrolliert werden. Somit lässt sich auch die korrekte Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nicht garantieren und kontrollieren.
  Weniger Informationen