Nationalratswahlen 2019
7. Wirtschaft & Arbeit (0/6)

1. Sollen Privathaushalte ihren Stromanbieter frei wählen können (vollständige Liberalisierung des Strommarktes)?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Bei einer vollständigen Liberalisierung des Strommarktes wird die freie Wahl des Stromanbieters auf die privaten Haushalte und die kleineren und mittleren Unternehmen ausgeweitet. Für Grosskunden, welche einen Mindestverbrauch von 100 Megawattstunden haben, steht diese Möglichkeit bereits seit 2009 offen. KMU und Privathaushalte müssen heute den Strom beim lokalen Monopolanbieter (z.B. dem städtischen oder kantonalen Elektrizitätswerk) beziehen.

​​​​​​​Der Bundesrat plant die vollständige Öffnung des Strommarktes mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes umzusetzen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist zur Zeit in der Vernehmlassung.

  • Durch die Liberalisierung kann jeder Endverbraucher den Stromanbieter wählen. Dies stärkt die Wahlfreiheit des Konsumenten und es entspricht den Zielen der Energiewende.
  • Eine Liberalisierung bedeutet nicht, dass die Stromerzeuger privatisiert werden müssen.
  • Da der Kunde die Wahl hat und so ein Wettbewerb unter den Anbietern entsteht, kann man von sinkenden Strompreisen ausgehen.
  • Schon lange wird ein Stromabkommen mit der EU diskutiert, jedoch ist dieses ohne Strommarktliberalisierung nicht möglich, da in der EU der Strommarkt bereits liberalisiert ist.
  • Die Liberalisierung öffnet den Schweizer Strommarkt auch für ausländische Stromanbieter. Es besteht die Gefahr, dass dadurch vermehrt billiger, schmutziger Strom z.B. aus Kohlekraftwerken angeboten wird. Die Strommarktliberalisierung behindert somit die Energiewende.
  • Die Liberalisierung bedroht Schweizer Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und somit die Arbeitsplätze in der Stromindustrie.
  • Beispiele aus dem Ausland (Grossbritannien, Deutschland) zeigen, dass die Liberalisierung des Strommarkts keineswegs immer zu tieferen Preisen für die Konsumenten führen muss.
  Weniger Informationen

2. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von CHF 4'000 für eine Vollzeitstelle?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen Mindestlöhne festgeschrieben sind. Auch in anderen Branchen liegen die tiefsten Löhne häufig über dem Betrag von 22 Franken pro Stunde bzw. 4'000 Franken pro Monat, der als möglicher Mindestlohn genannt wird. Rund 400'000 oder rund 10 Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten jedoch zu Löhnen, welche unter diesem Betrag liegen.

Die Kantone Neuenburg, Jura und Tessin haben inzwischen einen kantonalen Mindestlohn eingeführt. Jura und Tessin definieren ihre Mindestlöhne anhand der nationalen Medianlöhne der Branchen und nicht mittels einer fixen Lohnsumme. Es handelt sich also nicht um einen einheitlichen Mindestlohn, sondern lediglich um branchenspezifische Untergrenzen. Betroffen sind diejenigen Unternehmen, welche nicht einem Gesamtarbeitervertrag unterstellt sind. Im Kanton Neuenburg beträgt der Mindestlohn 20 Franken pro Stunde.

  • Heute können viele ArbeitnehmerInnen nicht von ihrem Lohn leben. Darum ist ein Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat nötig.
  • Mit einem schweizweiten Mindestlohn erhalten alle ArbeitnehmerInnen einen fairen Lohn. ArbeitgeberInnen können Arbeitskräfte nicht mehr zu sehr tiefen Löhnen anstellen (Dumpinglöhne).
  • Ein Mindestlohn treibt die Gleichberechtigung der Frau vorantreiben, da Frauen immer noch vielerorts für die gleiche Arbeit schlechter entlöhnt werden. Mit einem Mindestlohn liesse sich diese Ungleichheit zumindest in den untersten Lohngruppen beseitigen.
  • In Branchen mit geringer Produktivität können sich ArbeitgeberInnen die höheren Löhne nicht leisten. Viele Stellen gehen so durch Verlagerung ins Ausland oder durch Automatisierung verloren.
  • Ein schweizweit gültiger Mindestlohn nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zwischen den Regionen.
  • Bereits heute existieren genügend Massnahmen zum Schutz der Löhne und zur Unterstützung von Personen mit niedrigen Einkommen (Kinderzulagen, Prämienverbilligungen etc.).
  Weniger Informationen

3. Sollen Schweizer Unternehmen durch die Einführung von Investitionskontrollen besser vor Übernahmen durch ausländische Käufer geschützt werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Die Schweiz ist gegenüber ausländischen Investitionen sehr offen. Dadurch werden viele erfolgreiche Schweizer Unternehmen auch attraktiv für Investoren aus Ländern, die nicht nach den Regeln der freien Marktwirtschaft funktionieren. Insbesondere Staatsunternehmen und Staatsfonds aus China oder aus dem arabischen Raum haben in den letzten Jahren zunehmend in Schweizer Unternehmen investiert.

Vor diesem Hintergrund habe inzwischen verschiedene Staaten Regeln über eine Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen in einheimische Unternehmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen. Zu diesen Ländern gehören u.a. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Österreich, Spanien, die USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea oder Indien.

Die Massnahmen sollen verhindern, dass firmenspezifisches Wissen (Know-how und Patente) und die Kontrolle über kritische Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit relevant sind (z.B. Telekommunikationsnetze), ungehindert in autoritäre Staatssysteme abfliessen und dass durch die enormen finanziellen Ressourcen der Staatsbetriebe und -fonds der Wettbewerb zu stark verzerrt wird. Damit sollen auch Arbeitsplätze in der Schweiz behalten werden.

Gegen Investitionskontrollen spricht, dass innovations- und wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen die beste Garantie für Technologievorsprung und Arbeitsplätze darstellen. Zudem sind in der Schweiz die kritischen Infrastrukturen in den meisten Fällen ohnehin im staatlichen Eigentum (z.B. Energieversorgung oder Verkehrsinfrastruktur) bzw. unter staatlicher Aufsicht wie im Falle des Bankensystems. Die Einführung einer Investitionskontrolle wäre mit hohen administrativen Belastungen der betroffenen Unternehmen verbunden und würde die Standortattraktivität der Schweiz mindern.

  Weniger Informationen

4. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen der Geschäftsöffnungszeiten, die von eher restriktiv bis sehr liberal reichen. Eine vollständige Liberalisierung bedeutet, dass die Geschäfte nach eigenem Ermessen die Öffnungszeiten festlegen können, jedoch nicht gezwungen sind, zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen geöffnet zu haben.

Zudem gilt weiterhin das Arbeitsgesetz des Bundes, das Nachtarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie Sonntagsarbeit verbietet bzw. nur auf Bewilligung hin erlaubt.

  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten trägt den veränderten Arbeits- und Freizeitgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt dazu, dass im Wettbewerb alle Geschäfte in der ganzen Schweiz die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Heute besteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
  • Bestehende Arbeitsschutzbestimmungen sorgen dafür, dass die Liberalisierung nicht zu Lasten des Verkaufspersonals geht.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt zu längeren Ladenöffnungszeiten und zu Mehrarbeit für das Verkaufspersonal. Da diese Mehrarbeit insbesondere am Abend und an Wochenenden geleistet werden muss, leiden das soziale Leben und das Familienleben sowie die Gesundheit der Angestellten.
  • Die Konsumenten/-innen haben auch bei liberaleren Ladenöffnungszeiten nicht mehr Geld zur Verfügung. Darum werden Umsatz und Gewinn der Geschäfte bei einer vollständigen Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten nicht steigen.
  • Nicht zuletzt ist der Sonntag in unserer christlichen Gesellschaft für viele ein Tag der Ruhe und Besinnung. Durch die Liberalisierung wird der Sonntag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag.
  Weniger Informationen

5. Soll der Kündigungsschutz für ältere Angestellte ausgebaut werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Für ältere Arbeitnehmer/-innen über 50 Jahre ist es besonders schwierig, nach einem Jobverlust eine neue Stelle zu finden. Gemäss aktuellen Angaben des Seco (2018) gehören 45% der Langzeitarbeitslosen (seit mehr als einem Jahr arbeitslos) zu dieser Gruppe. 80% der über 60-jährigen finden mehr als ein Jahr vor der Pensionierung gar keine Stelle mehr.

Zusätzlich zur allgemeinen Benachteiligung älterer Arbeitnehmer/-innen aufgrund der höheren Sozialkosten sowie gewisser Vorurteile hinsichtlich ihrer Qualifikationen und Leistungsfähigkeit kommt hinzu, dass diese eher weniger bereit sind, für den Beruf den Wohnsitz zu wechseln.

In der Schweiz bestehen Forderungen, wonach z.B. unbegründete Entlassungen aus rein finanziellen Gründen verunmöglicht werden sollen.  Das Schweizer Arbeitsvertragsrecht kennt bisher keinen spezifischen Kündigungsschutz für ältere oder langjährige Mitarbeiter.

  • Ein Kündigungsschutz für Angestellte ab 50 Jahren würde verhindern, dass ältere Arbeitnehmer zunehmend von jüngeren, günstigeren Arbeitskräften verdrängt werden.
  • Das Erhalten der Arbeitsfähigkeit älterer Arbeiternehmer/-innen gewinnt im Kontext der demografischen Alterung und bevorstehenden Verknappung der Arbeitskräfte zunehmend an Bedeutung.
  • Ein Kündigungsschutz würde einen Eingriff in den flexiblen Arbeitsmarkt der Schweiz bedeuten. Dies greift in die Freiheitsrechte der Privatwirtschaft ein und gefährdet das wirtschaftliche Erfolgsmodell Schweiz.
  • Ein hoher Kündigungsschutz senkt zwar das Risiko für Erwerbstätige, arbeitslos zu werden, tendenziell werden aber die Eintrittshürden für Stellensuchende erhöht. Dies könnte die Jugendarbeitslosigkeit sowie die Anzahl temporär Beschäftigter verstärken.
  Weniger Informationen

6. Soll der Bund das Service-Public-Angebot (z.B. ÖV-Verbindungen, Poststellen) in den ländlichen Regionen stärker fördern?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Als „Service public“ bezeichnet man in der Schweiz die Gesamtheit aller Dienstleistungen, welche der Bund, die Kantone und die Gemeinden der Allgemeinheit gegenüber erbringen – mit anderen Worten: die Angebote der öffentlichen Hand. Die Aufgabe des Service public besteht darin, die Grundversorgung der Bevölkerung mit notwendiger, zeitgemässer Infrastruktur zu angemessenen Preisen sicherzustellen.

Das Bereitstellen eines gleichwertigen Service public z.B. im Bereich öffentlicher Verkehrsverbindungen oder Postdienstleistungen ist insbesondere in schwach besiedelten, ländlichen Gebieten häufig unrentabel und muss durch die Bevölkerung in den Agglomerationen und Städten querfinanziert werden.

  Weniger Informationen