Zwischen den Kantonen bestehen grosse Unterschiede bezüglich ihrer Geografie oder ihrer Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur. Entsprechend gross ist daher auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone.
Der nationale Finanzausgleich (NFA) will sicherstellen, dass alle Kantone über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Zudem sollen finanzielle und wirtschaftliche Unterschiede der Kantone abgebaut werden.
Ein zentrales Instrument dafür ist der Ressourcenausgleich. Dieser verteilt 2019 insgesamt 4,2 Mia. Franken an die ressourcenschwachen («armen») Kantone. Finanziert wird er vom Bund (2,5 Mia. Franken) und den ressourcenstarken («reichen») Kantonen (1,7 Mia. Franken).
Damit sorgt er für eine Umverteilung von den «reichen» zu den «armen» Kantonen. Aktuell gehören sechs Kantone (BS, GE, NW, OW, SZ, ZG und ZH) zu den «Geberkantonen», während die übrigen Kantone Gelder aus dem Ressourcenausgleich erhalten.
Die sechs einzahlenden Kantone verlangen seit einiger Zeit, dass ihre Beitragszahlungen reduziert werden. Ab 2020 wird es auf Grund einer Anpassung des Ressourcenausgleichs zu einer gewissen Reduktion kommen. Da die finanziellen Unterschiede aber weiterhin gross bleiben und z.T. weiter zunehmen, werden auch in Zukunft Verteilkämpfe zwischen den Kantonen nicht ausbleiben.