Nationalratswahlen 2019
6. Finanzen & Steuern (0/4)

1. Haben für Sie Steuersenkungen auf Bundesebene in den nächsten vier Jahren Priorität?

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Erläuterungen

Neben den Kantonen und Gemeinden erhebt der Bund direkte und indirekte Steuern von allen steuerpflichtigen Personen.

Zu den direkten Steuern des Bundes gehören die Einkommenssteuer natürlicher Personen, Gewinnsteuern juristischer Personen, die Spielbankenabgabe und die Wehrpflichtersatzabgabe. Für die Höhe der direkten Steuern werden die finanziellen Verhältnisse der besteuerten Person berücksichtigt (Steuerprogression).

Daneben erhebt der Bund indirekte Steuern welche z.B. beim Konsum oder Verbrauch von Waren oder Dienstleistungen anfallen. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer. Ebenfalls gehören zu den indirekten Bundessteuern die Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, die Tabaksteuer, die Biersteuer, die Mineralölsteuer, die Automobilsteuer und Steuern auf Spirituosen.

Die ordentlichen Einnahmen des Bundes betragen rund 74.1 Milliarden CHF pro Jahr (Schätzung für das Jahr 2019, EFV). Davon entfallen rund 32% auf die direkte Bundessteuer. Mit der Mehrwertsteuer (31%) machen diese die grössten Einnahmequellen des Bundes aus.

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2. Befürworten Sie eine weitergehende Reduktion der Beitragszahlungen finanzstarker Kantone an die finanzschwachen Kantone im Rahmen des Finanzausgleichs (NFA)?

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Erläuterungen

Zwischen den Kantonen bestehen grosse Unterschiede bezüglich ihrer Geografie oder ihrer Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur. Entsprechend gross ist daher auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone.

Der nationale Finanzausgleich (NFA) will sicherstellen, dass alle Kantone über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Zudem sollen finanzielle und wirtschaftliche Unterschiede der Kantone abgebaut werden.

Ein zentrales Instrument dafür ist der Ressourcenausgleich. Dieser verteilt 2019 insgesamt 4,2 Mia. Franken an die ressourcenschwachen («armen») Kantone. Finanziert wird er vom Bund (2,5 Mia. Franken) und den ressourcenstarken («reichen») Kantonen (1,7 Mia. Franken).

Damit sorgt er für eine Umverteilung von den «reichen» zu den «armen» Kantonen. Aktuell gehören sechs Kantone (BS, GE, NW, OW, SZ, ZG und ZH) zu den «Geberkantonen», während die übrigen Kantone Gelder aus dem Ressourcenausgleich erhalten.

Die sechs einzahlenden Kantone verlangen seit einiger Zeit, dass ihre Beitragszahlungen reduziert werden. Ab 2020 wird es auf Grund einer Anpassung des Ressourcenausgleichs zu einer gewissen Reduktion kommen. Da die finanziellen Unterschiede aber weiterhin gross bleiben und z.T. weiter zunehmen, werden auch in Zukunft Verteilkämpfe zwischen den Kantonen nicht ausbleiben.

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3. Sollen Ehepaare getrennt als Einzelpersonen besteuert werden (Individualbesteuerung)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen.

  • Die Individualbesteuerung ist eine einfache Möglichkeit, um gleich mehrere Probleme und Fehlanreize im Steuersystem zu beseitigen. So würde die sogenannte „Heiratsstrafe“ (Doppelverdiener-Ehepaare, die oft bei der Bundessteuer teilweise höhere Steuern bezahlen als Unverheiratete) abgeschafft und das Arbeiten für den Zweit-Verdiener würde sich auch für Ehepaare steuerlich in jedem Fall lohnen. Dadurch könnte ein grosses inländisches Arbeitspotenzial, vor allem bei den Frauen mobilisiert werden.
  • Der Staat soll sich nicht in die Art und Weise des Zusammenlebens der Bürger/innen einmischen. Das heutige Steuersystem ist auf die "klassische" Familie ausgerichtet, bei welcher der ein Ehepartner arbeitet und der andere den Haushalt besorgt. Dieser Familientyp entspricht allerdings kaum noch der gesellschaftlichen Realität, auch nicht unter Eheleuten.
  • Bei der Individualbesteuerung handelt es sich um die Abschaffung der Ehe im Steuerrecht. Die "klassische" Einverdienerfamilie würde im Vergleich zum heutigen System benachteiligt und es werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen.
  • Die Umstellung verursacht einen hohen administrativen Aufwand und erfordert eine komplizierte neue Gesetzgebung, um die geltenden Grundsätze der Verfassung zu respektieren. Dies steht im Gegensatz zum allgemeinen Bedürfnis nach einem einfachen und schnellen Veranlagungsverfahren.
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4. Befürworten Sie eine Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Kantonen bei der Unternehmenssteuer?

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Erläuterungen

Der durchschnittliche Gewinnsteuersatz aller Kantone liegt 2019 bei rund 17 Prozent Der Kanton Luzern weist dabei mit gut 12 Prozent den tiefsten Gewinnsteuersatz, der Kanton Genf mit etwa 24 Prozent den Höchsten auf. Die Kantone versuchen mit den tiefen Steuersätzen neue Unternehmen anzulocken. Unternehmen werden am Ort ihrer Wertschöpfung besteuert, d.h. am Firmensitz oder am Ort der wirtschaftlichen Aktivitäten.

Der grösste Anteil an den Unternehmenssteuern wird von Kantonen und Gemeinden erhoben. Dies führt zu einem intensiven Steuerwettbewerb auf beiden Ebenen.

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