Nationalratswahlen 2019
13. Aussenbeziehungen (0/4)

1. Soll die Schweiz Verhandlungen über den Beitritt zur EU aufnehmen?

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Seit 1957 hat sich aus der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Mitgliedsstaaten die heutige Europäische Union (EU) mit aktuell 28 Mitgliedsstaaten entwickelt (2016 hat sich Grossbritannien für den Austritt entschieden, sodass die Zahl der Mitgliedsstaaten demnächst auf 27 sinken wird).

Seit 1957 hat die EU jedoch auch ihre Zuständigkeitsbereiche deutlich erweitert. So regelt die EU heute z.B. den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zwischen ihren Mitgliedsstaaten (Binnenmarkt). Zudem wurde eine Währungsunion (Euro) eingeführt, der aber nicht alle Staaten angehören, und es wird auch eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik verfolgt (die noch in den Anfängen steckt).

Ein 1992 eingereichtes Beitrittsgesuch hat die Schweiz 2016 zurückgezogen. Allerdings hat die Schweiz seit dem Jahr 2000 in mehreren Runden zahlreiche bilaterale Verträge mit der EU abgeschlossen. Heute regeln insgesamt 120 bilaterale Abkommen das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU.

  • Die EU ist in den meisten politischen Bereichen die wichtigste Organisation Europas und die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Rund 52% der Schweizer Exporte gehen in die EU-Staaten während rund 70% der Importe aus der EU kommen.
  • Der EU gehören heute 28 Staaten an und die Schweiz ist vollständig vom EU-Binnenmarkt umgeben. Ein Alleingang der Schweiz, die mitten in Europa liegt, ist sinnlos, wenn über immer mehr Themen im Rahmen der EU entschieden wird.
  • Die Schweiz übernimmt heute oft EU-Recht, ohne bei dessen Gestaltung mitwirken zu können. Nur als Mitglied der EU kann sie auch eigene Interessen einbringen und direkt mitentscheiden.
  • Der Weg der bilateralen Abkommen war zwar erfolgreich, wird aber immer schwieriger, da die EU immer seltener auf Sonderwünsche von Nichtmitgliedern eingehen kann und will. Die Schweiz kann in der globalisierten Welt ihre Interessen als Unionsmitglied besser wahren als im Alleingang.
  • Die Schweiz und die EU teilen zudem die gleichen politischen Werte (Meinungsfreiheit, demokratische Strukturen, Rechtsgleichheit usw.).
  • Bei einem Beitritt würde die Schweiz ihre politische Eigenständigkeit und Souveränität verlieren. Die in der Schweiz übliche Art von direkter Demokratie (Volksabstimmungen) würde durch das EU-Recht eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Eigenständigkeit der Kantone (Föderalismus).
  • Weil die EU immer mehr auch eine militärische Aussenpolitik betreibt, ist die Vereinbarkeit eines Beitritts mit der schweizerischen Neutralität fraglich.
  • Die Möglichkeiten der Mitbestimmung im Fall eines Beitritts werden überschätzt. Die Linie geben die grossen Länder wie Deutschland oder Frankreich vor.
  • Als reiches Land müsste die Schweiz sehr hohe Beiträge zahlen, unter anderem zur Refinanzierung verschuldeter Mitgliedsländer.
  • Das Verhandeln der bisherigen bilateralen Verträge war zwar mühsam, hat sich aber bewährt. Die EU wird auch in Zukunft mit der Schweiz ähnliche Abkommen abschliessen, weil das auch ihrem eigenen Interesse entspricht.
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2. Soll der Bundesrat ein Freihandelsabkommen mit den USA anstreben?

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Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Massnahmen behindert wird. Die Schweiz verfügt derzeit über Freihandelsabkommen mit den EU- und EFTA-Staaten sowie ausserhalb Europas u.a. mit China, Japan, Südkorea, Südafrika, Kanada und Mexiko. Derzeit besteht jedoch kein Freihandelsabkommen mit den USA.

Die USA wurden in den letzten Jahren ein immer wichtigerer Handelspartner der Schweiz: Zwischen 2008 und 2017 ist der Anteil der Güterexporte in die USA gemessen an allen Schweizer Güterexporten von 8 auf 15 Prozent gestiegen. Die USA rangieren somit an zweiter Stelle nach der Europäischen Union, in welche 52 Prozent unserer Exporte gehen.

Die enge wirtschaftliche Verflechtung zeigt sich auch daran, dass am meisten Direktinvestitionen schweizerischer Unternehmen im Ausland in die USA fliessen (ca. ein Fünftel aller Direktinvestitionen). Die Schweiz ist damit der siebtwichtigste ausländische Investor in den USA.

Die USA sind z.B. für die Schweizer Pharmaindustrie der mit Abstand bedeutendste Zielmarkt und auch für die Uhren- und die Maschinenindustrie sind sie von entscheidender Bedeutung. Im Bereich der Dienstleistungen ist für viele Schweizer Finanzinstitute der Zugang zum US-Markt überlebenswichtig.

Allerdings sind die gegenseitigen Zölle und anderen Handelsbeschränkungen für Industriegüter bereits heute relativ tief. Viel gewichtiger sind die Behinderungen im Landwirtschafts- bzw. Nahrungsmittelsektor. An den Vorbehalten der Schweizer Landwirte ist 2006 der letzte Anlauf eines Freihandelsabkommens mit den USA gescheitert.

  • Die USA sind der zweitwichtigste Handelspartner für die Schweiz. Mit einem Freihandelsabkommen werden Schweizer Produkte in den USA günstiger, was Arbeitsplätze in der Schweiz schafft.
  • Durch ein Entgegenkommen gegenüber den USA können für die Schweizer Wirtschaft schädliche Zollerhöhungen oder andere neue Handelshemmnisse verhindern, welche die USA wiederholt gegenüber Staaten mit einem Handelsüberschuss (wie auch die Schweiz) angedroht haben.
  • Es besteht das Risiko, dass US-Produkte den schweizerischen Markt überfluten. Einheimische Erzeugnisse hätten das Nachsehen. Weil bei Nahrungsmitteln die Schweiz höhere Standards kennt (z.B. bzgl. des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen oder des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika), sind die viel günstiger produzierten US-Produkte für Schweizer Bauern eine Gefahr und unterlaufen den Schweizer Tier-, Umwelt- und Konsumentenschutz.
  • Mehr Handel geht nicht zwingend mit einer erhöhten Inland-Produktion einher. Erfahrungen mit bestehenden Freihandelszonen haben gezeigt, dass oft lediglich die Lieferanten ändern. Dadurch droht ein Verdrängungskampf, der Löhne unter Druck setzt und dadurch den Konsum bremst.
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3. Eine Initiative fordert, dass die Haftungsregeln für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards im Ausland verschärft werden. Befürworten Sie dies?

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Eine Initiative fordert, dass sich alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, bei ihren Geschäften international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Unternehmen, welche aus der Schweiz heraus operieren, sowie deren ausländische Tochterfirmen und von ihnen kontrollierte Unternehmungen werden zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschen- und Umweltrechte verpflichtet.

Kann der Nachweis einer solchen Sorgfaltsprüfung nicht erbracht werden, wird ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden haftbar, den er oder eine Tochterfirma im Ausland angerichtet hat. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen könnten in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.

Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards am Produktionsstandort durch transnationale Unternehmen umfassen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau.  Auch Schweizer Unternehmen werden wiederholt mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Verbindung gebracht. Diese Unternehmen sind häufig in Regionen mit schwachen oder repressiven Regierungen tätig, welche nicht in der Lage oder willens sind, diese negativen Auswirkungen zu verhindern.

  • Die Initiative führt einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ein speziell in Weltregionen, wo dieser Schutz sehr schlecht ausgebaut ist und sich ausländische Konzerne kaum für Verstösse rechtfertigen müssen.
  • Schweizer Konzerne, die im Ausland Schaden anrichten, sollen dafür gerade stehen. Verantwortungsloses Handeln darf sich nicht mehr lohnen. Auf dem Spiel steht immer wieder auch der gute Ruf der Schweiz.
  • Es gibt ähnliche Gesetze in anderen Ländern, z.B. gegen Kinderarbeit oder den Handel mit Tropenholz. Dass Länder ihre Unternehmen auch für Handlungen im Ausland zur Rechenschaft ziehen, ist nichts Neues.
  • Die Initiative schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Betroffene Firmen werden ihren Sitz einfach ins Ausland verlegen, was Steuereinnahmen und Arbeitsplätze kosten wird.
  • Es wäre äusserst aufwändig für die Schweizer Justiz, Beweise für im Ausland verübte Taten zu sichern und diese in einem Prozess fair zu beurteilen. Unsere Gerichte werden dadurch zusätzlich enorm belastet.
  • Es ist selbstverständlich, dass sich Schweizer Firmen schon heute an das Recht am Produktionsstandort halten müssen und anhand dieses Rechts auch die Haftung beurteilt wird. Eine zusätzliche Haftung nach Schweizer Massstäben ist überflüssig.
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4. Befürworten Sie die Kandidatur der Schweiz für einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat?

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Der Sicherheitsrat ist das wichtigste Organ der Vereinten Nationen (UNO). Ihm gehören die fünf ständigen Mitglieder mit Vetorecht (USA, Grossbritannien, Frankreich, Russland und China) sowie zehn nichtständige Mitglieder an. Die nichtständigen Mitglieder werden jeweils für zwei Jahre gewählt.

Gemäss UNO-Charta liegt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit beim Sicherheitsrat. Er beschliesst Massnahmen, wenn der Frieden bedroht oder gebrochen wird bzw. wenn ein Staat Angriffshandlungen ausführt.

Während andere UNO-Organe nur Empfehlungen abgeben können, kann der Sicherheitsrat Entscheidungen und Massnahmen treffen, die für alle UNO-Mitgliedstaaten verbindlich sind.

Die nichtständigen Mitglieder setzen sich in der Regel so zusammen, dass drei aus Afrika, zwei aus Asien, zwei aus Lateinamerika, eines aus Osteuropa und zwei aus Westeuropa oder der übrigen westlichen Welt (Kanada, Australien oder Neuseeland) stammen.

Die Schweiz hat seit 2011 wiederholt ihr Interesse für einen Sicherheitsratssitz in der Periode 2023/24 bekräftigt.

  • Ein Sitz im Sicherheitsrat ist rechtlich mit der Schweizer Neutralität vereinbar, wie ein Bericht 2015 festgestellt hat.
  • Die Schweiz kann im Sicherheitsrat ihre Stärken als Brückenbauerin und Vermittlerin zwischen den Staaten einbringen und ihre sicherheitspolitischen Interessen wirkungsvoller vertreten.
  • Die Einsitznahme bringt der Schweiz viel Anerkennung ein und beweist den anderen Staaten das glaubwürdige Engagement unseres Landes für Frieden und Kooperation.
  • Wer im Sicherheitsrat sitzt, kann für sich keine neutrale Position mehr in Anspruch nehmen. Ein Sitz im Sicherheitsrat widerspricht darum dem traditionellen Neutralitätsverständnis der Schweiz.
  • Die UNO ist alles andere als unparteiisch, denn die Entscheidungen des UNO-Sicherheitsrates unterliegen oft spezifischen machtpolitischen Mehrheitsverhältnissen.
  • Das Engagement und die Mittel, welche für die Kandidatur und später für den Sitz im Sicherheitsrat eingesetzt werden, würde die Schweiz besser in andere Entwicklungs- oder UNO-Projekte investieren.
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