Nationalratswahlen 2019
12. Sicherheit & Armee (0/5)

1. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raumes statt. Am Abkommen beteiligen sich die EU-Staaten (das Vereinigte Königreich und Irland jedoch nur eingeschränkt) sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch weiterhin Personenkontrollen durchgeführt werden. Zudem können im grenznahen Raum auch mobile Kontrollen hinter den Grenzen durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung) sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monate wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

  • Nur mit permanenten und systematischen Personenkontrollen an der Grenze kann die Einreise von kriminellen Personen (z.B. „Kriminaltouristen“) wirkungsvoll bekämpft werden. Punktuelle Kontrollen reichen dazu nicht aus.
  • Die stark schwankende Zahl an Asylbewerber/-innen führt insbesondere an der Grenze zu Italien immer wieder zu Problemen. Ohne systematische Personenkontrollen können radikalisierte Personen aus Kriegsgebieten einreisen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Die Schengen-Aussengrenzen in Ost- und Südeuropa werden nur sehr schlecht kontrolliert und geschützt. Folglich sind strengere Kontrollen an der Schweizer Grenze notwendig.
  • Die Wiedereinführung von systematischen Personenkontrollen wäre sehr teuer und würde zu grossen Problemen im alltäglichen grenzüberschreitenden Verkehr führen (z.B. lange Wartezeiten an der Grenze). Leidtragende wären primär Grenzgänger/-innen und Personen, die nahe an der Grenze wohnen.
  • Die internationale Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen dank dem Schengen-Abkommen bringt mehr Sicherheit. Ein Alleingang der Schweiz wäre folglich ein Sicherheitsrisiko.
  • Gezielte mobile und unvorhersehbare Kontrollen auch im Landesinnern bringen mehr Sicherheit als statische und berechenbare Kontrollen an der Grenze.
  Weniger Informationen

2. Soll auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der Zulassungsbedingungen zum Zivildienst verzichtet werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Beim Zivildienst handelt es sich um einen Ersatzdienst zum an sich für Schweizer Männer obligatorischen Militärdienst (Art. 59 BV). Er dauert 1,5x so lange wie der Militärdienst und wird schwerpunktmässig im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Umweltschutzbereich geleistet. Er ist aber keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst und stellt nach wie vor eine besondere Form der Erfüllung der Wehrpflicht dar.

Zivildienstwillige müssen an der Rekrutierung teilgenommen haben und dort als militärdiensttauglich eingestuft worden sein. Personen, die aus medizinischen oder anderen Gründen militärdienstuntauglich sind, können keinen Zivildienst leiste, sondern zahlen eine Wehrpflichtersatzabgabe.

Die Zulassungen zum Zivildienst haben zwischen 2011 und 2017 kontinuierlich zugenommen und sind auch 2018 nach Ansicht des Bundesrates mit 6’205 Zulassungen zu hoch. Deshalb hat der Bundesrat am 20. Februar 2019 acht Massnahmen zur Änderung des Zivildienstgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Massnahmen sollen den Zugang zum Zivildienst erschweren und generell dessen Attraktivität senken (z.B. eine Pflicht von jährlichen Einsätzen ab der Zulassung zum Zivildienst, das Verbot von Einsätzen, die ein human-, zahn- oder veterinärmedizinisches Studium erfordern, oder die Abschaffung der Möglichkeit zu Zivildiensteinsätzen im Ausland).

  Weniger Informationen

3. Sollen Exporte von Kriegsmaterial aus der Schweiz verboten werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Unter „Kriegsmaterialexporte“ fallen unter anderem Waffen, Waffensysteme, Munition und militärische Sprengmittel. Dazu werden aber auch Einzelteile und Baugruppen gezählt, bei denen erkennbar ist, dass diese nur für militärische Zwecke verwertbar sind. Die Kriegsmaterialverordnung (KMV) des Bundes listet insgesamt 22 verschiedene Gütergruppen als Kriegsmaterial auf.

Zurzeit ist es der Schweizer Rüstungsindustrie untersagt, Waffen in Länder zu liefern, die in einen internen oder einen internationalen bewaffneten Konflikt involviert sind. Ob ein Konflikt vorliegt, beurteilen im Einzelfall jeweils das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). So bleibt bei jedem Rüstungsgeschäft ein Ermessensspielraum.

  • „Wenn die Schweiz nicht liefert, liefert jemand anderes“ – dieses Argument überzeugt nicht, denn nur, weil andere etwas Verwerfliches tun, muss die Schweiz noch lange nicht mitziehen. Gerade die neutrale Schweiz könnte mit einem Verzicht auf Kriegsmaterialexporte eine Vorbildfunktion einnehmen.
  • Waffen schaffen keine Sicherheit, sondern erhöhen das Risiko von bewaffneten Konflikten und die Zahl der Opfer. Im Unterschied zu den im Ausland eingesetzten Soldaten können Waffen nicht zurückgerufen werden. Es kann deshalb nicht im Interesse der Schweiz sein, an der globalen Rüstungsspirale mitzudrehen.
  • Auch das Argument, dass mit Exporten eine Rüstungsindustrie erhalten werden kann, auf die die Schweiz selbst im Ernstfall zählen kann, verfängt nicht. Oerlikon Contraves gehört längst der deutschen „Rheinmetall“ und „Mowag“ ist im Besitz der amerikanischen „General Dynamics“. Zudem kauft die Schweizer Armee den überwiegenden Teil ihrer Waffen im Ausland ein.
  • Die heimische Rüstungsindustrie ist wegen des beschränkten heimischen Absatzmarktes auf Exporte angewiesen. Aus diesem Grund müssen die Schweizer Rüstungsfirmen die gleichen Möglichkeiten haben wie ihre europäischen Konkurrenten, die auf eine lockere Ausfuhrpraxis zählen können. Nur so ist auch in Zukunft eine heimische Rüstungsindustrie aufrechtzuerhalten.
  • Ein Exportverbot vernichtet Tausende Arbeitsplätze direkt in der Industrie und indirekt bei den Zulieferern. Da diese Arbeitsplätze hochwertige industrielle Wirtschaftssektoren betreffen und ein beachtliches Potenzial für industriellen Know-how-Transfer auch in zivile Sparten aufweisen, hätte dies zudem einen grossen Verlust an technologischen Innovationen zur Folge.
  • Ein Exportverbot würde auch dazu führen, dass die Schweizer Armee mittelfristig fast vollständig auf ausländische Wehrtechnik angewiesen wäre. Fehlendes Know-how würde die Wartung komplizieren und zu deutlich höheren Kosten führen.
  Weniger Informationen

4. Befürworten Sie die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge für die Schweizer Armee?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) möchte bis 2030 bis zu 8 Milliarden Franken in den Schutz und die Verteidigung des Schweizer Luftraumes investieren. Für bis zu 2 Milliarden Franken sollen neue Boden-Luft-Raketen gekauft werden. Dies wird in den üblichen Verfahren der jährlichen Rüstungsprogramme beantragt. Für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge sind 6 Milliarden Franken vorgesehen.

Im Juni 2019 hat der Bundesrat einen Planungsbeschluss für den Kauf von Kampfflugzeugen an das Parlament überwiesen. Dieses kann den Planungsbeschluss annehmen, abändern oder ablehnen. Sollte das Parlament den Planungsbeschluss annehmen unterliegt der Entscheid über den Kauf von Kampfflugzeugen dem fakultativen Referendum.

  Weniger Informationen

5. Würden Sie eine Ausdehnung der rechtlichen Möglichkeiten zur Fahndung mittels DNA-Analyse befürworten?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Die Technik der DNA-Analyse hat sich seit ihrer Entwicklung in den 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem wichtigen Instrument für die Strafverfolgungsbehörden entwickelt. Im Juli 2000 wurde eine DNA-Profil-Datenbank namens CODIS (Combined DNA Index System) eingerichtet. In diese Datenbank können DNA-Profile von Täter/-innen und Verdächtigen sowie von Tatortspuren aufgenommen werden. In der Datenbank sind zurzeit rund 192'000 DNA-Profile erfasst.

Der automatisierte Abgleich dieser DNA-Profile ermöglicht es insbesondere, Straftaten von Serientäter/-innen von Rückfalltäter/-innen und von organisiert operierenden Tätergruppen zu erkennen. Jährlich stimmen gegen 6000 Tatortspuren mit einer in der Datenbank verzeichneten Person überein.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement möchte die Anwendung von DNA-Analysen ausweiten und der Polizei mehr Kompetenzen geben. Konkret soll es möglich sein, gezielt nach körperlichen Merkmalen – wie Alter, Haar-, Augen, oder Hautfarbe – zu fahnden.

  • Die erweiterte DNA-Analyse erleichtert die Arbeit der Polizei. Sowohl bei der Fahndung als auch bei der Aufklärung können die Daten helfen, indem gezielt nach Personen mit entsprechenden Merkmalen gefahndet werden kann. Damit können Fälle beweiskräftig und objektiv geklärt werden – in belastendem oder in entlastendem Sinne.
  • Durch die erweiterte DNA-Analyse kann der Kreis der Verdächtigen schneller eingegrenzt werden und Unschuldige ausgeschlossen werden. Die Effizienz wird also deutlich erhöht.
  • Die Speicherung der zusätzlichen DNA-Daten ermöglicht es Wiederholungs- und Rückfalltäter/-innen leichter überführen zu können.
  • In einem liberalen Staat sollte man zurückhaltend mit den Überwachungsmöglichkeiten umgehen und dem Staat nur Informationen über Bürger/-innen geben, die unbedingt nötig sind. Die Erweiterung der DNA-Analysemöglichkeiten schiesst über dieses Ziel hinaus.
  • Durch die Erfassung zusätzlicher DNA-Daten werden sensible Daten in einer Datenbank gespeichert und können folglich von einer Vielzahl an Personen angesehen und auch missbraucht werden.
  • Die Suche nach sichtbaren Merkmalen in den DNA-Daten (Phänotypisierung, z.B. Suche nach Hautfarbe, Haarfarbe etc.) kann sehr heikel sein. Besonders bei öffentlichen Fahndungen drohen Vorverurteilungen, die sich im schlimmsten Fall in spontaner Gewalt entladen können.
  Weniger Informationen