Nationalratswahlen 2019
10. Naturschutz (0/5)

1. Befürworten Sie eine Lockerung der aktuell gültigen Schutzbestimmungen für Grossraubtiere (Luchs, Wolf, Bär)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Seit einiger Zeit kehren die drei Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs wieder in die Schweiz zurück. In den vergangenen Jahren haben sich vor allem Sichtungen von Wölfen in den Schweizer Alpen gehäuft. Im Kanton Graubünden wurde im Jahr 2012 das erste Wolfspaar mit Jungtieren festgestellt. Auch im Kanton St. Gallen wurde 2013 ein Rudel gesichtet. Mittlerweile leben rund 47 Wölfe in der Schweiz (Stand 2018). Die Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs sind in der Schweiz – auch aufgrund internationaler Abkommen – gesetzlich geschützt. Da sie vom Aussterben bedroht sind, dürfen sie nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen gejagt werden.

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Grossraubtieren ist es bereits mehrfach zu Vorfällen gekommen, bei denen Wild- oder Nutztiere (vor allem Schafe) gerissen wurden, worauf das Bundesamt für Umwelt im Jahr 2011 eine Teilrevision der Jagdverordnung erarbeitete. Mit einer Bewilligung des Bundes können die Kantone seither die Bestände regulieren, wenn die Tiere Infrastrukturanlagen erheblich gefährden, grosse Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermässig vermindern. Eine solche Regulation darf aber nur erteilt werden, wenn dadurch die Artenvielfalt nicht gefährdet wird.

Aufgrund der neusten Entwicklungen verlangt nun eine neue Gesetzesvorlage, dass den Kantonen mehr Kompetenzen bei der Jagd übertragen werden: Sie sollen unter bestimmten Bedingungen eigenständig beschliessen können, den Wolfsbestand zu regulieren. Damit sollen den Interessen der Bergbevölkerung – Alpenwirtschaft, Jagd oder Tourismus – besser Rechnung getragen werden. 

  • Grossraubtiere brauchen Weiten und Wildnis. Die Schweiz ist aber so dicht besiedelt, dass ein Zusammenleben mit dem Mensch nicht möglich ist. Aufgrund der dichten Besiedlung werden die Raubtiere zu einer Gefahr für Menschen und schaden dem Tourismus. Ausserdem ist der Beitrag der Schweiz an die Arterhaltung ohnehin nur sehr klein.
  • Eine Lockerung ist notwendig, um Nutz- und Haustiere zu schützen und die Wildtierbestände der betroffenen Gebiete nicht zu gefährden. Umfassende Herdenschutzmassnahmen sind unverhältnismässig, und deren Wirksamkeit ist fraglich. Eingesetzte Schutzhunden können zudem für Wanderer und Touristen ein Risiko darstellen.
  • Eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Schutzes ist mit der Berner Konvention über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen vereinbar.
  • Wolf, Bär und Luchs gehören zur ursprünglichen Tierwelt der Schweiz. Die Rückkehr der Grossraubtiere trägt zu einem gesunden Wildtierbestand bei, da die Wildtiere so einen natürlichen Feind zurückerhalten, scheuer werden und sich artgerechter verhalten.
  • Die Schweiz leistet aufgrund ihrer geografischen Lage einen wichtigen Beitrag an die europäischen Bemühungen zur langfristigen Arterhaltung.
  • Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Angst vor Übergriffen auf Menschen unbegründet ist. Grossraubtiere wie der Luchs, Wolf oder Bär sind sehr menschenscheu und jagen in der Regel nur unbewachte Nutztiere. Eine Koexistenz ist möglich, wenn sich die heutige Nutztierhaltung den neuen Anforderungen anpasst. Mit geeigneten Massnahmen (zum Beispiel Schutzhunden) können die Schäden auf ein Minimum beschränkt werden.
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2. Soll das geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere in der Schweizer Landwirtschaft über das Jahr 2021 hinaus verlängert werden?

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Erläuterungen
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Contra

2005 wurde in einer Volksinitiative ein fünfjähriges Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) angenommen. Das Moratorium verbietet, in der Schweiz gentechnisch veränderte Tiere zu halten bzw.  gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Zulässig ist jedoch die Forschung mitsamt kontrollierter Freisetzungsversuche.

Dieses Moratorium wurde über den Gesetzesweg bereits dreimal verlängert und gilt noch bis 2021. Ziel des Moratoriums ist es, wissenschaftliche Grundlagen für einen fundierten Entscheid über den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen zu schaffen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesgrundlage für ein kontrolliertes Nebeneinander von gentechfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen ab 2021 wurde vom National- und Ständerat allerdings abgelehnt. Der Bundesrat wollte Gentechnologie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zulassen.

  • Der flächendeckende gentechfreie Anbau von Landwirtschaftsprodukten in der Schweiz ist für die Produzenten ein wichtiges Argument, um sich mit ihren Produkten aufgrund ihrer Qualität auf dem europäischen Markt zu behaupten.
  • Die Koexistenz von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Agrarprodukten bedeutet für die Produzenten einen hohen administrativen, finanziellen sowie logistischen Aufwand, um die Trennung des Warenflusses zu gewährleisten.
  • Die langfristigen Risiken der Gentechnik für Mensch und Umwelt sind nach wie vor unbekannt. Zudem wird die Gentech-Forschung durch das Moratorium nicht eingeschränkt. Zu Forschungszwecken sind auch Freisetzungsversuche in der Umwelt erlaubt.
  • Die Konsumenten haben nach wie vor die Wahlfreiheit, ob sie Nahrungsmittel aus gentechnisch veränderten Organismen konsumieren wollen oder nicht. Die Mündigkeit der Konsumenten wird somit nicht tangiert.
  • Das Moratorium indirekt negative Folgen auf die Zukunft des Forschungsplatzes Schweiz, da Gentech-Firmen kaum in einem Land Arbeitsplätze schaffen wollen, in welchem die Anwendung verboten ist. Entsprechend wenig wird in der Schweiz auf dem Gebiet zurzeit geforscht.
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3. Sollen nur noch Landwirte Direktzahlungen erhalten, die einen erweiterten ökologischen Leistungsnachweis erbringen (u.a. Verzicht auf synthetische Pestizide und Beschränkung des Antibiotika-Einsatzes)?

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Erläuterungen
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Im Januar 2018 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» eingereicht. Die Initiative fordert unter anderem, dass nur noch diejenigen Landwirte mit Direktzahlungen unterstützt werden sollen, die keine Pestizide einsetzen und in ihrer Tierhaltung auf prophylaktische Verwendung von Antibiotika verzichten.

  • Die Artenvielfalt (Biodiversität) wird durch den Verzicht von Pestiziden geschützt. Dies gilt insbesondere für Insekten wie die Bienen.
  • Die Belastung durch Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimittel im Trinkwasser und in Nahrungsmitteln wird deutlich abnehmen.
  • Die Gesundheit der Bewölkung wird gefördert und geschützt. Da z.B. die Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung auch die Gefahr der Entstehung von antibiotikaresistenten Bakterien verringert.
  • Der Handlungsbedarf ist gegeben. Die diesbezüglichen Umweltziele des Bundesrates aus dem Jahr 2008 wurden bisher in keinem Bereich erfüllt.
  • Es wird bereits einiges in diesem Bereich getan. Es existiert bereits ein nationaler Aktionsplan bezüglich der Pflanzenschutzmittel, der durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) umgesetzt wird. Mit diesem Aktionsplan werden bereits Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln gefördert.
  • Der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer ist bereits seit 1999 verboten und seit 2016 dürfen diese Tieren auch nicht mehr prophylaktisch verabreicht werden.
  • Würden Direktzahlungen nur noch bei pestizidfreier Produktion entrichtet, so würde dies zu einer Schwächung der einheimischen Nahrungsmittelproduktion führen. In der Folge würden vermehrt Nahrungsmittel importiert werden, bei deren Produktion Pestizide eingesetzt worden sind.
  • Kein Landwirt erhält heute Direktzahlungen «weil» er Pestizide einsetzt. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Bereits heute werden Landwirte, die weniger Pestizide einsetzen, finanziell belohnt.
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4. Befürworten Sie einen Ausbau des Landschaftsschutzes (z.B. strengere Regeln zum Bauen ausserhalb bestehender Bauzonen)?

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Erläuterungen

Der Landschaftsschutz ist ein Aufgabengebiet der Landschaftsplanung. Er kümmert sich um die Belange des Naturschutzes, des Umweltschutzes, der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Erholungsvorsorge und um Belange der Denkmalpflege gleichermassen.

Ein wichtiger Aspekt für die Bewertung des Landschaftszustands ist die Zersiedlung (= ungeregeltes Wachstum von Ortschaften im unbebauten Raum). Diese hat negative Auswirkungen z.B. für die Umwelt und die Landwirtschaft und sie verteuert die Bereitstellung und den Unterhalt öffentlicher Infrastruktur. Für einen verstärkten Schutz des Kulturlandes werden daher strengere Regeln zum Bauen ausserhalb von bestehenden Bauzonen gefordert, beispielsweise durch eine verfassungsmässige Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Dieser Forderung stehen die Interessen von Landbesitzern sowie von Gewerbe und Industrie gegenüber.

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5. Befürworten Sie strengere Tierschutzregelungen für die Haltung von Nutztieren (z.B. permanenter Zugang zum Aussenbereich)?

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Erläuterungen

In der Schweiz werden rund 14 Mio. Nutztiere gehalten (2016). Mehr als zwei Drittel davon sind Hühner (>10Mio.), gefolgt von je 1,5 Mio. Rinder und Schweinen, mehr als 300'000 Schafen sowie mehreren Zehntausend Ziegen und Pferden.

Eine zentrale Aufgabe aller Nutztierhaltenden ist es, die Gesundheit ihrer Tiere zu gewährleisten und Krankheiten vorzubeugen. Dafür müssen sie die Tiere regelmässig untersucht werden, um bei gegebenenfalls rechtzeitig eingreifen zu können (vgl. Art. 5 Abs. 2 TSchV). Zudem verlangt das Tierschutzgesetz eine amtliche Bewilligung für serienmässig hergestellte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme.

Am 12. Juni 2018 wurde die Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“ lanciert, welche der Massentierhaltung durch strengere Tierschutzregelungen ein Ende setzen möchte. Die Initiative fordert unter anderem eine starke Reduktion der Bestandesgrössen von Legehennen und Masthühnern auf max. 2‘000 (KAG-Freiland-Standard), die komplette Abschaffung der Kastenbestände bei Mastschweinen und freie Bewegungsmöglichkeiten für diese auf einer Wiese und im Schlamm, sowie das Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen.

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