Grossratswahlen Thurgau 2024
4. Gesellschaft, Kultur & Ethik (0/5)

1. Befürworten Sie ein Verbot von genderneutraler Sprache (z.B. Binnen-I, Stern, Doppelpunkt oder ähnliches) in von kantonalen Stellen publizierten Dokumenten?

2. Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden?

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Pro
Contra

Cannabisprodukte, welche einen durchschnittlichen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweisen, unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz und sind somit verboten. Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt unter 1% fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

Seit dem 1. Oktober 2013 wird Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft – unter der Voraussetzung, dass die Person volljährig ist und höchstens 10 g Cannabis bei sich trägt. Andernfalls wird sie angezeigt, ein Gericht kann eine einfache Verwarnung aussprechen oder ihr eine Geldstrafe und zusätzlich die Gerichtskosten auferlegen. Es erfolgt kein Eintrag ins Vorstrafenregister. Bei Fällen von Handel fällt die Bestrafung härter aus und wenn der Umsatz CHF 100’000 oder der erzielte Gewinn CHF 10’000 übersteigt, werden sie mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert.


Seit einigen Jahren werden Stimmen lauter, die eine Neuregulierung von Cannabis fordern, welche das generelle Verbot von Cannabis ablöst. Zurzeit gibt es in der schweizerischen Politik eine Reihe von Vorstössen, die das Thema aufgreifen. So hat das Parlament im August 2022 etwa das Verbot der Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben. Ebenso hat es im März 2021 die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz beschlossen. In verschiedenen Schweizer Städten sind nun verschiedene Pilotprojekte geplant, die unterschiedliche Regulierungsformen in einem zeitlich begrenzten Rahmen ausprobieren möchten.

Den Konsum von Drogen zu verbieten, rechtfertigt sich, wenn auf diese Weise Minderjährige wirksam vor den Drogen geschützt werden können. Das heutige Verbot hat aber das Drogenangebot keineswegs reduziert. Die Illegalität von Cannabis erschwert es, die Qualität der Substanz zu kontrollieren. Dadurch ist immer häufiger gestrecktes Cannabis im Umlauf, was für den Verbraucher erhebliche Folgen haben kann. Mit einer Legalisierung könnten staatliche Kontrollen erfolgen. Wo eine Nachfrage existiert, bildet sich immer ein Markt. Verbleibt dieser aber in der Illegalität, leistet er Vorschub für illegale Geschäftspraktiken und fördert das Wachstum der organisierten Kriminalität. Durch eine Legalisierung könnte der Staat diesen Markt regulieren, was zu einer Senkung der Drogen- und Beschaffungskriminalität führen würde. Die Erfahrungen anderer Länder wie z.B. Portugal und die Niederlande lehren, dass die Legalisierung von Cannabis den landesweiten Konsum nicht erhöht.

Für viele Menschen ist das Verbot der Hauptgrund, nicht mit dem Konsum von Drogen zu beginnen. Wenn das Verbot aufgehoben würde, würde die Hemmschwelle sinken und die Zahl der Konsumenten steigen. Cannabis kann als Einstiegsdroge dienen, was das Risiko des Konsums harter Drogen erhöht. Die Legalisierung von Cannabis würde den Schwarzmarkt nicht vollständig durch einen legalen Markt ersetzen. Im Gegenteil, die Drogenhändler würden noch aggressiver gegen Minderjährige vorgehen, da ihnen der Zugang zu Cannabis weiterhin verwehrt bliebe. Der Jugendschutz wäre somit noch stärker gefährdet. Schließlich bestätigte das Volk im November 2008 das geltende Betäubungsmittelgesetz und sprach sich damit für Repression und Sanktionen aus.

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3. Befürworten Sie die Legalisierung der Leihmutterschaft in der Schweiz?

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Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Dennoch gehen viele Paare jährlich ins Ausland, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Wenn die Paare zurück in der Schweiz sind, müssen sie dafür sorgen, dass sie auch rechtlich von den Behörden als Eltern anerkannt werden. Dies ist allerdings nicht so einfach. Faktoren wie genetische Verwandtschaft und Geburtsland machen den Prozess komplizierter oder vereinfachen diesen. Ist der Wunschvater mit dem Kind verwandt, dann kann es ins Personenstandsregister eingetragen werden. Allerdings geht dies nicht, wenn die Leihmutter verheiratet ist. Ist nur die Wunschmutter mit dem Kind verwandt, dann müssen die Wunscheltern vor Gericht ziehen, um die Eintragung ins Personenstandsregister zu erzwingen.

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4. Sollen Kulturprojekte nicht mehr aus dem kantonalen Budget, sondern ausschliesslich durch den Lotteriefonds finanziert werden?

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Der Lotteriefonds unterstützt unter anderem Projekte im Bereich Kultur.

 

Wichtig ist dabei, dass der Lotteriefonds nur projektbezogene Unterstützung leistet. Jährlich wiederkehrende Ausgaben für kulturelle Institutionen werden nicht gedeckt.

 

Es wird nun gefordert, dass kulturbezogene Projekte ausschliesslich aus dem Lotteriefonds finanziert werden und nicht wie bisher auch noch durch Gelder aus dem kantonalen Budget.

 

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5. Soll die assistierte Sterbehilfe in sämtlichen öffentlichen Alters- und Pflegeheimen im Kanton erlaubt sein?