In Wetzikon ist preisgünstiger Wohnraum knapp: Genossenschaftliche Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete machen lediglich rund 2 % aller Mietwohnungen auf Stadtgebiet aus. Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG, Art. 49b) ermöglicht es Gemeinden, einen Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) verbindlich festzulegen.
Befürwortende sehen darin ein wirksames Instrument für eine sozial ausgewogene Stadtentwicklung. Kritische Stimmen hingegen befürchten Einschränkungen für private Investoren und bezweifeln, ob eine starre Vorgabe das wirksamste Mittel ist.