In vielen Schweizer Städten steigen die Mietpreise seit Jahren stark an. Preisgünstiger Wohnraum wird knapper, was besonders Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen belastet.
Um dem entgegenzuwirken, können Gemeinden Bauherrschaften verpflichten, bei neuen Wohnbauprojekten einen bestimmten Anteil der Wohnungen zu günstigen Mieten anzubieten – etwa durch gemeinnützige Wohnbauträger oder Belegungsvorschriften.
Eine solche Vorgabe greift in die Planungsfreiheit von privaten Investorinnen und Investoren ein, kann aber dazu beitragen, dass auch einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen in der Stadt wohnen bleiben können.