2. Wahlgang Stadtrat Stadt Wil
1. Sozialstaat, Familie & Gesundheit (0/3)

1. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters (z.B. auf 67 Jahre)?

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Spiegazioni
Pro
Contro

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren. Die Anzahl der Renter/-innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentnergeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen. Damit soll die AHV finanziell entlastet werden. Die Schweizerische Stimmbevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen, die das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 erhöht. Diese trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

  • Das Rentensystem muss aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des Geburtenrückgangs angepasst werden. Ohne eine Erhöhung des Rentenalters werden immer weniger Erwerbstätige für immer mehr und immer länger lebende Rentner/innen aufkommen müssen. 

Das Umlageergebnis von den Beschäftigten zu den Rentner/-innen wird in Zukunft ohne Massnahmen früher oder später ein Defizit aufweisen.

 

Die Erhöhung des Rentenalters widerspricht den Realitäten des Arbeitsmarktes. Bereits heute werden immer mehr Personen frühzeitig pensioniert – ungefähr ein Drittel der erwerbstätigen Personen im Jahr vor der Pensionierung. 

Bei einer generellen Erhöhung des Rentenalters können sich viele Arbeitnehmende eine Frühpensionierung nicht mehr leisten. Davon sind insbesondere Personen aus körperlich anstrengenden Berufen mit niedrigem Einkommen betroffen (z. B. aus der Baubranche). 

Bereits heute ist es für Personen über 60 Jahre schwierig eine Stelle zu finden. Dies könnte sich mit einer Erhöhung des Rentenalters verschärfen.

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2. Befürworten Sie einen Ausbau des Tagesstrukturangebots (Ausbau Kitas, Mittagstisch, Spielgruppenagebote etc.) in der ganzen Stadt?

3. Soll die Stadt bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch weiterhin Sozialdetektiv/-innen einsetzen?

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Spiegazioni

Seit 2014 ist es den Gemeinden im Kanton St.Gallen erlaubt, sogenannte Sozialhilfe-Inspektoren einzusetzen. Dafür braucht es einen konkreten Verdacht, dass der/die Sozialhilfebezüger/-in nicht korrekt Auskunft gibt.

 

Besteht ein solcher Verdacht, können Behörden, Polizei oder Detektive zur Kontrolle von Sozialhilfebezügern aktiv werden. Zulässig sind etwa Hausbesuche, Kontrollen am Arbeitsplatz und die Beobachtung von Sozialhilfebezüger/-innen im öffentlichen Raum.

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