2. Wahlgang Regierungsrat Luzern 2023
1. Sozialstaat & Familie (0/5)

1. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters (z.B. auf 67 Jahre) für Frauen und Männer?

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Spiegazioni

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren.

Die Anzahl der Renter/-innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentengeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen, damit die AHV finanziell entlastet werden kann. Die Schweizerische Stimmbevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen, die das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 erhöht. Diese tritt voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.

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2. Sollen im Kanton Luzern Ergänzungsleistungen für Familien mit tiefem Einkommen eingeführt werden?

3. Befürworten Sie die Einführung einer bezahlten Elternzeit von 18 Wochen für beide Elternteile?

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Spiegazioni

In der Schweiz beträgt der Mutterschaftsurlaub 14 Wochen, jener für Väter zwei Wochen. Es gibt jedoch, im Gegensatz zu vielen anderen westeuropäischen Länern, keine Elternzeit, die sich die Eltern frei aufteilen können.

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4. Soll die familienergänzende Kinderbetreuung für alle Einwohner/-innen des Kantons stärker vergünstigt werden? [Bürger/-innen Frage]

5. Soll das Luzerner Sozialhilfegesetz verschärft werden (z.B. Einschränkung der Leistungen, Senkung des Existenzminimums, Verschärfung der Sanktionen im Betrugsfall)?