Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken Liechtensteins und ist ein wesentlicher Pfeiler der liechtensteinischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Die AHV-Renten sollen die Existenzsicherung, d.h. den notwendigen Lebensbedarf, gewährleisten. Für Frauen und Männer bis inklusive der Jahrgänge 1957 und älter liegt das ordentliche Rentenalter seit dem 1. Januar 2010 bei 64 Jahren. Für Frauen und Männer der Jahrgänge 1958 und jünger liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren.
Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren. In den kommenden Jahren wird aufgrund der demografischen Entwicklung die Anzahl der Rentner/-innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen immer grösser. Bei welchem Alter der Renteneintritt liegen soll, ist Gegenstand der politischen Debatte.
- Mit einer Erhöhung des Rentenalters wird auf die stetig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung reagiert.
- Ohne eine Erhöhung des Rentenalters werden immer weniger Erwerbstätige für immer mehr und immer länger lebende Rentner/-innen aufkommen müssen.
- Eine Erhöhung des Rentenalters ist sinnvoller, als die Leistungen zu reduzieren oder die Beiträge zu erhöhen.
- Durch ein tiefes Rentenalter gehen der Wirtschaft wertvolle Fähigkeiten und Wissen verloren.
- Die AHV ist aktuell finanziell gesund, weshalb die Finanzierung der AHV auch ohne Erhöhung gesichert ist.
- Die Finanzierung der AHV lässt sich auch über andere Wege als eine Erhöhung des Rentenalters sichern.
- Die Erhöhung des Rentenalters widerspricht den Realitäten des Arbeitsmarktes, da sich immer mehr Personen frühzeitig pensionieren lassen.
- Es ist fraglich, ob die bei einer Erhöhung des Rentenalters benötigten zusätzlichen Arbeitsplätze überhaupt zur Verfügung stehen.