Stadtparlamentswahlen Gossau 2020
3. Migrazione ed integrazione (0/4)

1. Sollen die Anforderungen für Einbürgerungen erhöht werden?

2. Sollen Ausländer/-innen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten?

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Pro
Contro

Als aktives Stimmrecht wird das Recht einer Person zu wählen oder abzustimmen bezeichnet. Im Gegensatz dazu bezieht sich das passive Wahlrecht darauf, dass eine Person selbst für ein Amt gewählt werden kann.

In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene grundsätzlich kein Stimmrecht. Geknüpft an eine Mindestwohndauer gestehen hingegen einige Kantone und Gemeinden das Stimmrecht auch Ausländer/-innen zu.

Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das (aktive) Ausländerstimmrecht. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das aktive und passive Stimmrecht, während sie im Kanton Genf nur über das aktive Stimmrecht verfügen.

In der Deutschschweiz gibt es kein generelles Ausländerstimmrecht und Versuche es einzuführen sind in zahlreichen Volksabstimmungen gescheitert. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.

  • Viele Ausländer/-innen wohnen seit mehr als zehn Jahren bei uns. Sie bezahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, haben Kinder, die hier zur Schule gehen und engagieren sich in Vereinen und in den Gemeinden. Daher ist es stossend, dass sie über keine politischen Rechte verfügen, obschon sie all ihren Pflichten nachkommen.
  • Grundsätzlich gilt, dass wer von politischen Entscheidungen betroffen ist, diese auch mitgestalten dürfen soll.
  •  Das Ausländerstimmrecht fördert die Integration der Ausländer/-innen, indem sie mit dem politischen System und der politischen Kultur der Schweiz vertraut werden.
  • Das Stimm- und Wahlrecht soll den Schweizer Bürger/-innen vorbehalten bleiben. Der Weg zum Stimmrecht muss über die Einbürgerung laufen. Grundlage für Gewährung politischer Rechte sind Sprachkenntnisse, Vertrautheit mit dem politischen System und die Akzeptanz des Rechtssystems und der demokratischen Werte. Ist eine Person gut integriert und erfüllt diese Grundlagen, so soll sie den Schritt zur Einbürgerung machen.
  • Durch die Einführung des Ausländerstimmrechts werden die Schweizer/-innen und Schweizer schlechter gestellt, da Ausländer/-innen zwar stimmen dürfen, aber nicht alle Pflichten wie zum Beispiel die Wehrpflicht übernehmen müssen.
  • Es gibt alternative Wege, sich politisch zu beteiligen. So führen z.B. immer mehr Gemeinden Ausländermotionen ein, welche Ausländer/-innen die Gelegenheit gibt, politische Vorstösse ins Gemeindeparlament einzubringen.
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3. Soll die Stadt Gossau Ausländer/-innen bei der Integration stärker unterstützen (z.B. durch zusätzliche Sozialarbeiter/-innen)?

4. Soll die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen, um so die Einwanderung zu begrenzen (Volksabstimmung vom 27. September 2020)?

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Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) angenommen, welche eine Begrenzung der Einwanderung sowie den Inländervorrang bei der Besetzung offener Stellen vorschreibt. Die Bestimmungen der Initiative stehen damit in offenem Widerspruch zum seit 2002 geltenden Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU.

Mit der Personenfreizügigkeit haben Bürger/-innen der Schweiz und der EU/EFTA-Mitgliedstaaten das Recht, den Arbeitsplatz und den Aufenthaltsort innerhalb der EU/EFTA frei zu wählen. Die Personenfreizügigkeit ist ein wesentlicher Pfeiler des EU-Rechts.

Die Abkommen im bilateralen Vertragswerk sind daher mit einer sogenannten Guillotine-Klausel verbunden. Das heisst, dass bei der Kündigung eines einzelnen Vertrags, automatisch alle anderen Verträge gekündigt werden. Damit soll verhindert werden, dass eine Vertragspartei nur noch die für sie vorteilhaften Verträge weiterlaufen lässt und die anderen kündigt.

Das Freizügigkeitsabkommen wurde insgesamt schon dreimal (2000, 2005, 2009) in einer Volksabstimmung bestätigt. Das Parlament hat sich deshalb Ende 2016 für eine schwache, mit den Bilateralen Verträgen kompatible Umsetzung der MEI entschieden. Bei dieser Umsetzung wird zwar auf eine fixe Begrenzung der Einwanderung verzichtet, sieht dafür aber einen Inländervorrang für die in der Schweiz niedergelassenen Personen (inkl. EU-Ausländer) vor.

Eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wurde daraufhin am 31. August 2018 eingereicht.  Sie verlangt explizit die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, falls eine einvernehmliche Ausserkraftsetzung innerhalb von 12 Monaten nicht gelingen sollte. Am 18. März 2020 hat der Bundesrat entschieden, die geplante Abstimmung vom 17. Mai 2020 wegen des Coronavirus zu verschieben. Die Abstimmung findet am 27. September 2020 statt.

  • Im Zuge der Personenfreizügigkeit ist die Zuwanderung in die Schweiz zu stark gestiegen. Die Folgen sind Zersiedlung, steigende Wohnkosten, unsicherere Arbeitsplätze, zusätzliche Belastungen im Verkehr sowie ein schleichender Verlust der schweizerischen Identität. Dies kann nur mit einer strikten Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative verbessert werden.
  • Die wirtschaftlichen Probleme in verschiedenen EU-Ländern (hohe Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung usw.) verstärken den Zuwanderungsdruck auf die Schweiz und damit auch den Lohndruck. Die flankierenden Massnahmen vermögen diese Entwicklung nicht zu bremsen.
  • Die gut laufende Schweizer Wirtschaft bietet vielen EU-Bürger/-innen Arbeit und auch bei den sonstigen wirtschaftlichen Beziehungen ist die Schweiz ein wichtiger Handelspartner der EU. Die EU-Staaten werden daher im eigenen Interesse eine Beschränkung der Personenfreizügigkeit durch die Schweiz akzeptieren.
  • Aufgrund der Verknüpfung der einzelnen Verträge steht wegen der Masseneinwanderungsinitiative das gesamte bilaterale Vertragswerk auf dem Spiel. Dieses regelt zurzeit den gesamten wirtschaftlichen Austausch mit den EU-Staaten. Fällt dieses Vertragswerk weg, sind dramatische Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft zu befürchten. Die Freizügigkeit ist für die EU ein derart wichtiges Prinzip, dass sie die bilateralen Verträge ohne Freizügigkeitsabkommen nicht akzeptieren wird.
  • Das Freizügigkeitsabkommen stellt Schweizer/-innen, die im EU-Raum arbeiten und sich dort niederlassen, in wichtigen Belangen mit den EU-Bürgern gleich. Dies betrifft ungefähr 450'000 Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, welche derzeit im EU-Raum wohnen.
  • Ohne Personenfreizügigkeit stehen in der Schweiz viele Branchen – zum Beispiel das Gesundheitswesen oder die Hotellerie – vor grossen Schwierigkeiten, da auf dem inländischen Arbeitsmarkt das benötigte Personal nicht zu finden ist. Auch für die exportorientierte Industrie wirkt sich die Zuwanderung gut qualifizierter Arbeitskräfte positiv aus. Wird diese beschränkt, sind Verlagerungen ins Ausland und somit Arbeitsplatzverluste die Folge.
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