Im Kanton Basel-Landschaft wurde eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes am 15. Mai 2022 von der Stimmbevölkerung angenommen. Damit wird ein Motivationssystem eingeführt, dass Anreize in Form von Zuschüssen und Abzügen setzt.
Personen werden belohnt, wenn sie sich um ihre Förderung oder eine Ausbildung bemühen, sowie wenn sie ein Beschäftigungsprogramm besuchen. Der Grundbedarf bleibt dabei unverändert. Gleichzeitig wird in dieser Reform ein Langzeitabzug eingeführt, wobei Personen, die mindestens zwei Jahre Sozialhilfe beziehen, 40 Fr. weniger im Monat erhalten.