Der Anteil der erneuerbaren Energien am in der Schweiz produzierten Strom soll in den nächsten Jahren deutlich gesteigert werden. Die Stromproduzenten beklagen jedoch, dass viele ihrer Projekte zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien (Wind-, Solar- und Wasserkraftwerke) durch Einsprachen blockiert werden.
Am grössten ist der Widerstand gegen Wind- und Kleinwasserkraftwerke. Als Folge der seit 2009 geltenden Förderbestimmungen sind in der Schweiz viele Projekte angestossen worden, was aber auch zu Widerständen geführt hat. Insgesamt haben z.B. die Umweltverbände Pro Natura und die Stiftung Landschaftsschutz nach eigenen Angaben gegen 23 Projekte Einsprachen, Rekurse oder Beschwerden eingereicht.
Der Schutz von Natur und Landschaft steht in manchen Fällen in Konflikt mit ihrer Nutzung für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Wenn ein Gericht zwischen den Schutz- und Nutzungsinteressen entscheiden muss, müssten neu beide Anliegen – Schutz und Nutzen – den Status eines nationalen Interesses und somit als gleichwertige Interessen gegeneinander abgewogen werden.
- Der Ausstieg aus der Atomenergie ist nur dann realistisch, wenn genügend Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden kann. Die heutigen Vorschriften des Umwelt- und Landschaftsschutzes sowie die gewährten Einsprache- und Rekursmöglichkeiten verzögern und verteuern jedoch den Bau von Solar-, Wind- oder Wasserkraftwerken. Es gilt deshalb, die Vorschriften zu lockern und die Einsprache- und Rekursmöglichkeiten einzuschränken.
- Da Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien im Gegensatz zur Produktion von Atomstrom kein Risiko für die Menschen darstellt und sie gegenüber der Stromproduktion durch Kohle- oder Gaskraftwerken auch klimaschonender ist, sollten ihr keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden.
- Kleinere Eingriffe ins Orts- oder Landschaftsbild sind verantwortbar, wenn dadurch die Produktion erneuerbarer Energien erhöht werden kann.
- Grundsätzlich sind erneuerbare Energien zu befürworten, sie dürfen aber nicht auf Kosten wertvoller Landschafts- und Lebensräumen produziert werden. Der Bau von Windparks, die von Weitem zu sehen sind, hat einen einschneidenden Einfluss auf die Landschaft und die Tiere. Gerade grosse Vögel wie Störche und Greifvögel werden immer wieder von den schnell drehenden Rotoren der Windräder getroffen.
- Auch grossflächige Solaranlagen beeinflussen das Ortsbild negativ, und Kleinwasserkraftwerke haben empfindliche Auswirkungen auf das Ökosystem. Die Erholungsfunktion der betroffenen Gebiete geht dabei massiv verloren.
- Der Schutz von Umwelt, Landschaften und Ortsbildern liegt ebenso im öffentlichen Interesse wie die Produktion von Ökostrom. Aus diesen Gründen sollen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen nicht aufgeweicht werden. Viel wichtiger wäre eine bessere nationale Planung und Koordination von solchen Projekten, damit diese an den richtigen Orten realisiert werden. Ein Ausstieg aus der Atomkraft darf keinen Ausstieg aus dem Landschafts- und Naturschutz zur Folge haben.