Stadtratswahlen Bern
8. Umwelt & Energie (0/5)

1. Soll zur Erreichung der Klimaziele ausschliesslich auf Anreize und Zielvereinbarungen anstatt auf Verbote und Einschränkungen gesetzt werden?

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Der Klimawandel zeichnet sich auch in der Schweiz deutlich ab. Gegenüber der vorindustriellen Zeit beträgt die Erwärmung heute gut 2.5 °C. Dies ist deutlich über dem Zielwert von maximal 1.5 °C im Pariser Abkommen, dass die Schweiz mit 192 anderen Staaten und der EU unterzeichnet hat. Mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens hat sie  sich 2017 dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Die Umsetzung der Klimaziele erfolgt über das CO2-Gesetz, worin das Setzen der richtigen Anreize im Vordergrund steht. Die Emissionen auf Schweizer Boden haben mit den entsprechenden Instrumenten wie der CO2-Abgabe abgenommen. Das Reduktionsziel für 2020, die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 20% zu senken, hat die Schweiz jedoch knapp verfehlt. 

Im Juni 2023 hat das Stimmvolk den Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative angenommen. Im Gegensatz zur zurückgezogenen Initiative enthält es kein Verbote und baut den Anreize-Ansatz zu klimaschonendem Verhalten weiter aus: Haushalte erhalten finanzielle Entlastungen, wenn sie ihre Öl-, Gas-, oder Elektroheizung ersetzen, und Unternehmen, die in klimafreundliche Technologien investieren, werden unterstützt.

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2. Eine städtische Initiative fordert zur Finanzierung von Klimamassnahmen unter anderem eine Erhöhung von Unternehmenssteuern und Gebühren. Befürworten Sie dies?

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Die Initiative sieht vor, einen städtischen Klimafonds zu schaffen. Daraus sollen Klimamassnahmen aus der städtischen Energie- und Klima­strategie finanziert werden, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Dieser Fonds kann dann unter anderem anhand einer Unternehmenssteuererhöhung gebildet werden - dies liegt dann wiederum aber in der Kompetenz des Gemeinderats, einen sinnvollen Finanzierungsmix für den Fonds vorzuschlagen. Mögliche Massnahmen könnten laut Initiativkomitee rasche Sanierungen der städtischen Gebäude, der Ausstieg aus fossilen Heizungen sein und die Dekarbonisierung und Reduktion des Verkehrs.

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3. Braucht es in der Stadt Bern zusätzliche Massnahmen zugunsten der Biodiversität (z.B. Regelungen zur Schaffung von Grünräumen bzw. zum Bodenschutz)?

4. Die Stadt Bern möchte bis 2045 aus dem Erdgas aussteigen. Würden Sie einen deutlich früheren Termin befürworten?

5. Eine kantonale Volksinitiative (Solar-Initiative) fordert, dass bei Neubauten und Renovierungen eine Solarpflicht besteht (mit Ausnahmen). Befürworten Sie dies?

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Diese Initiative fordert, dass bis 2040 auf den dafür geeigneten Dachflächen und Fassaden im Kanton Bern Solarenergie produziert wird. Die Initiative betrifft grundsätzlich neue und bestehende, auf Dauer angelegte Bauten und Anlagen. Welche Dächer und Fassaden genau als geeignet gelten und damit von der Initiative betroffen sind, legt der Regierungsrat fest. So kann er auch Anpassungen vornehmen, wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Wichtige Faktoren für die Eignung von Dächern und Fassaden sind die solare Jahreseinstrahlung aufgrund von Lage und Ausrichtung und die Grösse der geeigneten Fläche.Die Installation einer Anlage ist nur zumutbar, wenn diese mit vertretbarem Aufwand ans Stromnetz angeschlossen werden kann. Ein Gebäude (z.B. ein kleiner Stall oder eine Scheune) im ländlichen Gebiet ohne Anschluss ans Stromnetz wäre somit beispielsweise nicht betroffen.

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