Regierungsratswahl Zug 2022
7. Economy & labour (0/3)

1. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von CHF 4'000 für eine Vollzeitstelle?

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In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen Mindestlöhne festgeschrieben sind. Auch in anderen Branchen liegen die tiefsten Löhne häufig über dem Betrag von 22 Franken pro Stunde bzw. 4'000 Franken pro Monat, der als möglicher Mindestlohn genannt wird. Rund 400'000 oder rund 10 Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten jedoch zu Löhnen, welche unter diesem Betrag liegen.

Die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin haben inzwischen einen kantonalen Mindestlohn eingeführt.

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2. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten (Festlegung nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Arbeitsgesetzes)?

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Pro
Contra

In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen der Geschäftsöffnungszeiten, die von eher restriktiv bis sehr liberal reichen. Eine vollständige Liberalisierung bedeutet, dass die Geschäfte nach eigenem Ermessen die Öffnungszeiten festlegen können, jedoch nicht gezwungen sind, zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen geöffnet zu haben.

Zudem gilt weiterhin das Arbeitsgesetz des Bundes, das Nachtarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie Sonntagsarbeit verbietet bzw. nur auf Bewilligung hin erlaubt.

  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten trägt den veränderten Arbeits- und Freizeitgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt dazu, dass im Wettbewerb alle Geschäfte in der ganzen Schweiz die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Heute besteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
  • Bestehende Arbeitsschutzbestimmungen sorgen dafür, dass die Liberalisierung nicht zu Lasten des Verkaufspersonals geht.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt zu längeren Ladenöffnungszeiten und zu Mehrarbeit für das Verkaufspersonal. Da diese Mehrarbeit insbesondere am Abend und an Wochenenden geleistet werden muss, leiden das soziale Leben und das Familienleben sowie die Gesundheit der Angestellten.
  • Die Konsumenten/-innen haben auch bei liberaleren Ladenöffnungszeiten nicht mehr Geld zur Verfügung. Darum werden Umsatz und Gewinn der Geschäfte bei einer vollständigen Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten nicht steigen.
  • Nicht zuletzt ist der Sonntag in unserer christlichen Gesellschaft für viele ein Tag der Ruhe und Besinnung. Durch die Liberalisierung wird der Sonntag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag.
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3. Soll die Schweiz die bilateralen Verträge mit der EU durch ein Freihandelsabkommen ersetzen (nach dem Vorbild des Brexit-Abkommens zwischen Grossbritannien und der EU)?