Seit 2014 ist es den Gemeinden im Kanton St.Gallen erlaubt, sogenannte Sozialhilfe-Inspektoren einzusetzen. Dafür braucht es einen konkreten Verdacht, dass der/die Sozialhilfebezüger/-in nicht korrekt Auskunft gibt.
Besteht ein solcher Verdacht, können Behörden, Polizei oder Detektive zur Kontrolle von Sozialhilfebezügern aktiv werden. Zulässig sind etwa Hausbesuche, Kontrollen am Arbeitsplatz und die Beobachtung von Sozialhilfebezüger/-innen im öffentlichen Raum.