Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Bereitstellung des Betreuungsangebotes zuständig. Da Anwohner verschiedener Gemeinden unterschiedliche Bedürfnisse haben, kann auch das Betreuungsangebot zwischen den Gemeinden variieren. Die finanzielle Unterstützung für Eltern mit geringerem Einkommen fällt je nach Gemeinde unterschiedlich aus. Der Kanton richtet den Gemeinden einen Kostenanteil von 40% aus.