Landtagswahlen Liechtenstein
1. Sozialstaat, Familie & Gesundheitswesen (0/2)

1. Sind Sie dafür, das ordentliche Renteneintrittsalter an die durchschnittliche Lebenserwartung anzupassen?

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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken Liechtensteins und ist ein wesentlicher Pfeiler der liechtensteinischen Altersvorsorge.

Die AHV
Alle Personen, die in Liechtenstein wohnen und arbeiten, müssen jeden Monat einen Beitrag in die AHV einzahlen. Wenn sie das ordentliche Rentenalter erreichen, erhalten sie eine monatliche Rente von der AHV. Die Renten sollen sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse der Menschen nach ihrer Pensionierung gedeckt werden können. Für Frauen und Männer bis inkl. Jahrgang 1957 liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren. Für jüngere Jahrgänge liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren.

Die AHV ist Pflicht in Liechtenstein und wird durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert. Personen, die arbeiten, bezahlen mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der bereits pensionierten Menschen.

Künftige Bevölkerungsentwicklung
In den nächsten Jahren wird es mehr pensionierte Menschen geben als Personen, die arbeiten. Zudem werden die Menschen durchschnittlich immer älter. Diese Bevölkerungsentwicklung zeigt sich in beinahe allen Ländern in Europa. Deshalb wird in vielen Ländern darüber diskutiert, ab wann die Menschen künftig in Rente gehen sollen.

Automatische Anpassung des Renteneintrittsalters
Ein Vorschlag ist, das ordentliche Renteneintrittsalter an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln. Das Rentenalter ist bei solchen Modellen von der durchschnittlichen Lebenserwartung im Land abhängig. Das bedeutet: Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, steigt automatisch auch das Renteneintrittsalter. Einige europäische Länder, darunter die Niederlande, Schweden und Finnland, haben dieses Modell bereits eingeführt.

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2. Sind Sie für eine erwerbsabhängige Krankenkassenprämie?

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Die Krankenkassenprämie ist der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung, die Personen ab 16 Jahren bezahlen müssen. Die Höhe der Prämie hängt von der Versicherung, der Kostenbeteiligung und dem Alter ab. Jugendliche von 17 bis 20 Jahren bezahlen eine reduzierte Prämie.

Versicherte Personen mit niedrigem Einkommen können zudem staatliche Unterstützung beantragen (Prämienverbilligung). Der Anspruch hängt von ihrem steuerpflichtigen Gesamterwerb ab. Berücksichtigt wird dabei auch der steuerpflichtige Erwerb der Ehefrau bzw. des Ehemannes oder einer Lebenspartnerschaft.

Entwicklung der Gesundheitskosten
Die Krankenkassenprämien blieben in Liechtenstein lange stabil, stiegen aber kürzlich an. 2024 erhöhten sie sich um 6,7 Prozent im Vergleich zu 2023. Für 2025 steigen die mittleren Prämien mit allen Varianten der Kostenbeteiligung für alle Erwachsene, die das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, um weitere 4,4 Prozent an.

Erwerbsabhängige Krankenkassenprämie

In der Liechtensteiner Politik wird schon länger darüber diskutiert, wie die Gesundheitskosten entweder gesenkt oder unterschiedlich verteilt werden könnten (oder beides zugleich). Einige Vorschläge wurden bereits umgesetzt, andere nicht. Ein Vorschlag zur Umverteilung der Gesundheitskosten ist etwa, die einheitliche Krankenkassenprämie pro Person (Kopfprämie) abzuschaffen und durch eine erwerbsabhängige Prämie zu ersetzen. Die Höhe der Prämie wäre dann vom persönlichen Einkommen und Vermögen (steuerbarer Gesamterwerb gemäss Ziffer 21 in der Steuererklärung) abhängig. Das heisst: Personen mit niedrigem Einkommen würden eine geringere Prämie bezahlen als solche mit höherem Einkommen. Die Freie Liste regte dies mit einer sogenannten einfachen Initiative (ohne ausgearbeiteten Entwurf) an. Die Initiative wurde im November 2024 im Landtag abgelehnt. 

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