Regierungsratswahlen St.Gallen 2020
7. Umwelt, Verkehr & Energie (0/7)

1. Eine kantonale Volksinitiative verlangt, dass zugunsten der Wildtiere das Aufstellen von Zäunen eingeschränkt wird (z.B. Verbot von Stacheldraht oder von Zäunen im Wald). Befürworten Sie dies?

2. Sollen nur noch Landwirte Direktzahlungen erhalten, die einen erweiterten ökologischen Leistungsnachweis erbringen (u.a. Verzicht auf synthetische Pestizide und Beschränkung des Antibiotika-Einsatzes)?

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Pro
Contra

Im Januar 2018 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» eingereicht. Die Initiative fordert unter anderem, dass nur noch diejenigen Landwirte mit Direktzahlungen unterstützt werden sollen, die keine Pestizide einsetzen und in ihrer Tierhaltung auf prophylaktische Verwendung von Antibiotika verzichten.

  • Die Artenvielfalt (Biodiversität) wird durch den Verzicht von Pestiziden geschützt. Dies gilt insbesondere für Insekten wie die Bienen.
  • Die Belastung durch Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimittel im Trinkwasser und in Nahrungsmitteln wird deutlich abnehmen.
  • Die Gesundheit der Bewölkung wird gefördert und geschützt. Da z.B. die Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung auch die Gefahr der Entstehung von antibiotikaresistenten Bakterien verringert.
  • Der Handlungsbedarf ist gegeben. Die diesbezüglichen Umweltziele des Bundesrates aus dem Jahr 2008 wurden bisher in keinem Bereich erfüllt.
  • Es wird bereits einiges in diesem Bereich getan. Es existiert bereits ein nationaler Aktionsplan bezüglich der Pflanzenschutzmittel, der durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) umgesetzt wird. Mit diesem Aktionsplan werden bereits Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln gefördert.
  • Der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer ist bereits seit 1999 verboten und seit 2016 dürfen diese Tieren auch nicht mehr prophylaktisch verabreicht werden.
  • Würden Direktzahlungen nur noch bei pestizidfreier Produktion entrichtet, so würde dies zu einer Schwächung der einheimischen Nahrungsmittelproduktion führen. In der Folge würden vermehrt Nahrungsmittel importiert werden, bei deren Produktion Pestizide eingesetzt worden sind.
  • Kein Landwirt erhält heute Direktzahlungen «weil» er Pestizide einsetzt. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Bereits heute werden Landwirte, die weniger Pestizide einsetzen, finanziell belohnt.
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3. Eine Initiative fordert, dass die Schweiz ab 2050 auf die Verwendung fossiler Energieträger verzichtet. Unterstützen Sie dieses Anliegen?

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In der schweizerischen Klimapolitik gilt heute das CO2-Gesetz, das in Zehn-Jahres-Schritten Emissionsziele vorgibt. Zentrales Instrument dieses Gesetzes ist die CO2-Abgabe. Sinken die CO2-Emissionen nicht wie vom Gesetz vorgesehen, erhöht der Bundesrat den Abgabesatz nach Vorgaben der CO2-Verordnung.

Die bestehende CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe ist im somit eine Lenkungsabgabe und wird auf fossilen Brennstoffen erhoben wie Heizöl, Erdgas, Kohle und Petrolkoks. Ausgenommen sind Treibstoffe wie Benzin oder Diesel. Dies will eine Initiative nun ändern und fordert, dass bis spätestens Ende 2050 kein fossiler Kohlenstoff (Erdölprodukte, Erdgas und Kohle) mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Ausnahmen sind zulässig, soweit sichere Senken im Inland die entsprechende Menge Kohlenstoff der Atmosphäre dauerhaft entziehen sowie für technisch nicht ersetzbare Anwendungen (z.B. Notfallrettung oder Militär). Der CO2-Ausstoss durch letztgenannte Anwendungen muss jedoch kompensiert werden. Für Nachteile, die einheimischen Unternehmen gegenüber ausländischen Wettbewerbern erwachsen, sieht das Gesetz einen finanziellen Grenzausgleich vor.

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4. Soll der Kanton einen Klimafonds schaffen, um Massnahmen im Gebäudebereich zu unterstützen (z.B. Ersatz fossiler Heizungen, Wärmedämmung, Gewinnung erneuerbarer Energien)?

5. Befürworten Sie strengere Tierschutzregelungen für die Haltung von Nutztieren (z.B. permanenter Zugang zum Aussenbereich)?

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In der Schweiz werden rund 14 Mio. Nutztiere gehalten (2016). Mehr als zwei Drittel davon sind Hühner (>10Mio.), gefolgt von je 1,5 Mio. Rinder und Schweinen, mehr als 300'000 Schafen sowie mehreren Zehntausend Ziegen und Pferden.

Eine zentrale Aufgabe aller Nutztierhaltenden ist es, die Gesundheit ihrer Tiere zu gewährleisten und Krankheiten vorzubeugen. Dafür müssen sie die Tiere regelmässig untersucht werden, um bei gegebenenfalls rechtzeitig eingreifen zu können (vgl. Art. 5 Abs. 2 TSchV). Zudem verlangt das Tierschutzgesetz eine amtliche Bewilligung für serienmässig hergestellte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme.

Am 12. Juni 2018 wurde die Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“ lanciert, welche der Massentierhaltung durch strengere Tierschutzregelungen ein Ende setzen möchte. Die Initiative fordert unter anderem eine starke Reduktion der Bestandesgrössen von Legehennen und Masthühnern auf max. 2‘000 (KAG-Freiland-Standard), die komplette Abschaffung der Kastenbestände bei Mastschweinen und freie Bewegungsmöglichkeiten für diese auf einer Wiese und im Schlamm, sowie das Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen.

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6. Braucht es im Kanton zusätzliche Massnahmen zugunsten des motorisierten Individualverkehrs (z.B. Umfahrungsstrassen, Parkplatzangebot, Busbuchten)?

7. Soll der Kanton mehr Mittel für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs bereitstellen?