Grossratswahlen Aargau 2020
1. Sozialstaat, Familie & Gesundheit (0/4)

1. Soll der Kanton Aargau familienergänzende Betreuungsstrukturen finanziell stärker unterstützen?

2. Begrüssen Sie eine Verschärfung des kantonalen Sozialhilfegesetzes (z.B. mehr Kontrollen bei Verdacht auf Missbrauch, tieferer Ansatz des Existenzminimums, höherer Ermessenspielraum bei der Vergabe der Sozialhilfe)?

3. Befürworten Sie die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs von zwei Wochen (Abstimmung vom 27. September)?

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Pro
Contra

Während Mütter in der Schweiz seit 2005 einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub beziehen können, beträgt das gesetzliche Minimum für Väter lediglich einen freien Tag. Es steht jedem Unternehmen frei, seinen Mitarbeitern einen längeren Vaterschaftsurlaub zu gewähren.

Das Parlament schlägt in seinem indirekten Gegenvorschlag gegen die Initiative von 2017 einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vor. Dieser wäre in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zu beziehen und die Finanzierung würde analog zur Mutterschaftsversicherung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) erfolgen. Das Modell eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs würde rund 230 Mio. CHF pro Jahr kosten.

  • Mit einem längeren Vaterschaftsurlaub wird eine solide Basis für eine gute Beziehung zwischen Vater und Kind gelegt. Väter sollen ermutigt werden, verstärkt familiäre Pflichten zu übernehmen.
  • Die heutige Regelung ist nicht mehr zeitgemäss. Die Gleichstellung der Geschlechter verlangt, dass einerseits Väter mehr Zeit mit ihren Neugeborenen verbringen und andererseits die Mütter nach der Geburt wieder raschen in den Beruf einsteigen können. Die Wirtschaft kann so das Potenzial der Mütter besser nutzen.
  • Der Blick ins nahe Ausland zeigt, dass die Schweiz massive Defizite im Bereich des Vaterschaftsurlaubs hat. In der EU ist ein Vaterschaftsurlaub von mindestens einem Monat vorgesehen.
  • Ein Vaterschaftsurlaub alleine bringt noch keine gute Beziehung zum Kind und keine aktivere Rolle des Vaters im Familienalltag. Auch das traditionelle Rollenbild wird dadurch nicht unbedingt überwunden.
  • Dem Vater steht es zu, nach der Geburt des eigenen Kindes unbezahlten Urlaub oder Ferientage zu beziehen oder mit dem Arbeitgeber andere Absprachen treffen. Eine Pflicht zum Vaterschaftsurlaub ist nicht notwendig.
  • Unternehmen sollen frei entscheiden können, ob sie ihren Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub geben oder nicht. Denn diese müssen die damit verbundene Abwesenheit kompensieren, was vor allem für Kleinbetriebe sehr schwierig ist.
  • Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten, sollten Unternehmen nicht zusätzlich durch einen höheren Betrag in die Erwerbsersatzordnung (EO) belastet werden.
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4. Soll der Kanton mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien bereitstellen?