2. Wahlgang Stadtratswahlen Luzern 2020
2. Bildung & Schule (0/3)

1. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

2. Finden Sie es richtig, wenn Schulen Dispense aus religiösen Gründen für einzelne Fächer oder Veranstaltungen bewilligen (z.B. Turn-/Schwimmunterricht, Schullager oder Sexualkundeunterricht)?

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Erläuterungen

Der Schulbesuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist grundsätzlich obligatorisch. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe für mögliche Absenzen. Diese Absenzen sind zum Teil unvorhersehbar (z.B. bei Krankheit) oder voraussehbar (z.B. bei Gesuchen um Dispensationen an einzelnen religiösen Feiertagen).

In welchem Ausmass Dispensationen zu erteilen sind, bestimmen in erster Linie die kantonalen Behörden. Gesuche um vereinzelte Freistellungen vom Unterricht für religiöse Feiern beispielsweise werden in der Regel gutgeheissen, da dadurch der geordnete und effiziente Unterricht nicht gefährdet wird.

Anders verhält es sich bei Dispensationsgesuchen von gesamten Unterrichtseinheiten (wie z.B. Klassenfahrten, der Sexualaufklärung oder dem Schwimmunterricht) aus religiösen Motiven. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen Religion und Staat beziehungsweise zwischen der Religionsfreiheit jedes Einzelnen und der laizistischen Schule.

Grundsätzlich sind im Kanton Luzern Dispense aus religiösen Gründen für einzelne Fächer (z.B. Turn-/Schwimmunterricht) nicht erlaubt. Die Eltern im Kanton Luzern können jedoch ein Gesuch für eine Dispensation von der Teilnahme an einem Schullager stellen.

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3. Würden Sie es befürworten, wenn Schüler/-innen mit ungenügenden Deutschkenntnissen in separaten Klassen unterrichtet würden?