Kantonsratswahlen Schwyz 2020
7. Umwelt, Verkehr & Energie (0/7)

1. Befürworten Sie eine deutliche Reduktion der Bauzonen im Kanton Schwyz als Massnahme für den Kulturlandschutz?

2. Bislang wird auf fossile Brennstoffe (z.B. Heizöl oder Erdgas) eine CO2-Abgabe erhoben. Soll diese Abgabe auch auf Treibstoffe (z.B. Benzin und Diesel) ausgeweitet werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die bestehende CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen ist eine Lenkungsabgabe. Sie bezweckt, den Verbrauch fossiler Energieträger und damit die CO2-Emissionen zu verringern. Diese Abgabe wird auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas, Kohle und Petrolkoks erhoben.

Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft über die Krankenversicherer und die AHV-Ausgleichskassen zurückerstattet, unabhängig vom persönlichen Verbrauch. Der Rest wird für die Förderung von klimafreundlichen Gebäudesanierungen sowie von erneuerbaren Energien verwendet.

Ausgenommen von der CO2-Abgabe sind bislang Treibstoffe wie Benzin oder Diesel. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurden zwar die bestehenden CO2-Emissionsvorschriften von Fahrzeugen verschärft, eine Ausweitung der Abgabe ist hingegen auch in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes nicht vorgesehen.

  • Der Verkehr ist für mehr als einen Drittel des Gesamtenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Schweiz verantwortlich und soll deshalb unbedingt in das Klima- und Energielenkungsystem einbezogen werden. Heute werden ohne sachliche Gründe Treibstoffe gegenüber anderen Energieträgern bevorteilt.
  • Damit die Lenkungsabgabe eine Wirkung auf den Verbrauch von Energie hat, müssen auch Treibstoffe deutlich teurer werden. Mit einer Lenkungsabgabe kann dies einfach und fair erreicht werden. Die Rückverteilung der Abgabe an die Bevölkerung führt dazu, dass die Anreize zum Treibstoffsparen erhöht werden.
  • Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und des starken Schweizer Frankens wäre die Einführung einer solchen Abgabe ein grosser Standortnachteil für die Wirtschaft der Schweiz.
  • Eine staatliche Verteuerung der Mobilität schränkt die Freiheit der Bürger/innen zu stark ein. Insbesondere Bewohner/innen des ländlichen Raums würden durch eine solche Abgabe benachteiligt.
  • Wenn die Mittel nicht vollständig an die Bevölkerung zurückverteilt werden, stellt die Abgabe letztlich eine Steuererhöhung dar.
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3. Befürworten Sie eine Lockerung der aktuell gültigen Schutzbestimmungen für Grossraubtiere (Luchs, Wolf, Bär)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Seit einiger Zeit kehren die drei Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs wieder in die Schweiz zurück. In den vergangenen Jahren haben sich vor allem Sichtungen von Wölfen in den Schweizer Alpen gehäuft. Im Kanton Graubünden wurde im Jahr 2012 das erste Wolfspaar mit Jungtieren festgestellt. Auch im Kanton St. Gallen wurde 2013 ein Rudel gesichtet. Mittlerweile leben rund 47 Wölfe in der Schweiz (Stand 2018). Die Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs sind in der Schweiz – auch aufgrund internationaler Abkommen – gesetzlich geschützt. Da sie vom Aussterben bedroht sind, dürfen sie nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen gejagt werden.

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Grossraubtieren ist es bereits mehrfach zu Vorfällen gekommen, bei denen Wild- oder Nutztiere (vor allem Schafe) gerissen wurden, worauf das Bundesamt für Umwelt im Jahr 2011 eine Teilrevision der Jagdverordnung erarbeitete. Mit einer Bewilligung des Bundes können die Kantone seither die Bestände regulieren, wenn die Tiere Infrastrukturanlagen erheblich gefährden, grosse Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermässig vermindern. Eine solche Regulation darf aber nur erteilt werden, wenn dadurch die Artenvielfalt nicht gefährdet wird.

Aufgrund der neusten Entwicklungen verlangt nun eine neue Gesetzesvorlage, dass den Kantonen mehr Kompetenzen bei der Jagd übertragen werden: Sie sollen unter bestimmten Bedingungen eigenständig beschliessen können, den Wolfsbestand zu regulieren. Damit sollen den Interessen der Bergbevölkerung – Alpenwirtschaft, Jagd oder Tourismus – besser Rechnung getragen werden. 

  • Grossraubtiere brauchen Weiten und Wildnis. Die Schweiz ist aber so dicht besiedelt, dass ein Zusammenleben mit dem Mensch nicht möglich ist. Aufgrund der dichten Besiedlung werden die Raubtiere zu einer Gefahr für Menschen und schaden dem Tourismus. Ausserdem ist der Beitrag der Schweiz an die Arterhaltung ohnehin nur sehr klein.
  • Eine Lockerung ist notwendig, um Nutz- und Haustiere zu schützen und die Wildtierbestände der betroffenen Gebiete nicht zu gefährden. Umfassende Herdenschutzmassnahmen sind unverhältnismässig, und deren Wirksamkeit ist fraglich. Eingesetzte Schutzhunden können zudem für Wanderer und Touristen ein Risiko darstellen.
  • Eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Schutzes ist mit der Berner Konvention über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen vereinbar.
  • Wolf, Bär und Luchs gehören zur ursprünglichen Tierwelt der Schweiz. Die Rückkehr der Grossraubtiere trägt zu einem gesunden Wildtierbestand bei, da die Wildtiere so einen natürlichen Feind zurückerhalten, scheuer werden und sich artgerechter verhalten.
  • Die Schweiz leistet aufgrund ihrer geografischen Lage einen wichtigen Beitrag an die europäischen Bemühungen zur langfristigen Arterhaltung.
  • Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Angst vor Übergriffen auf Menschen unbegründet ist. Grossraubtiere wie der Luchs, Wolf oder Bär sind sehr menschenscheu und jagen in der Regel nur unbewachte Nutztiere. Eine Koexistenz ist möglich, wenn sich die heutige Nutztierhaltung den neuen Anforderungen anpasst. Mit geeigneten Massnahmen (zum Beispiel Schutzhunden) können die Schäden auf ein Minimum beschränkt werden.
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4. Sollen nur noch Landwirte Direktzahlungen erhalten, die einen erweiterten ökologischen Leistungsnachweis erbringen (u.a. Verzicht auf synthetische Pestizide und Beschränkung des Antibiotika-Einsatzes)?

5. Eine kantonale Volksinitiative fordert, dass finanzielle Mittel des Bundes in einen Fonds für Fördermassnahmen zur Einsparung von Energie fliesst. Befürworten Sie dies?

6. Würden Sie es begrüssen, wenn der Kanton Schwyz den öffentlichen Verkehr finanziell stärker fördern würde?

7. Braucht es im Kanton zusätzliche Massnahmen zugunsten des motorisierten Individualverkehrs (z.B. Umfahrungsstrassen, Parkplatzangebot, Strassenausbau)?