In der schweizerischen Klimapolitik gilt heute das CO2-Gesetz, das in Zehn-Jahres-Schritten Emissionsziele vorgibt. Zentrales Instrument dieses Gesetzes ist die CO2-Abgabe. Sinken die CO2-Emissionen nicht wie vom Gesetz vorgesehen, erhöht der Bundesrat den Abgabesatz nach Vorgaben der CO2-Verordnung.
Die bestehende CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe ist im somit eine Lenkungsabgabe und wird auf fossilen Brennstoffen erhoben wie Heizöl, Erdgas, Kohle und Petrolkoks. Ausgenommen sind Treibstoffe wie Benzin oder Diesel. Dies will eine Initiative nun ändern und fordert, dass bis spätestens Ende 2050 kein fossiler Kohlenstoff (Erdölprodukte, Erdgas und Kohle) mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Ausnahmen sind zulässig, soweit sichere Senken im Inland die entsprechende Menge Kohlenstoff der Atmosphäre dauerhaft entziehen sowie für technisch nicht ersetzbare Anwendungen (z.B. Notfallrettung oder Militär). Der CO2-Ausstoss durch letztgenannte Anwendungen muss jedoch kompensiert werden. Für Nachteile, die einheimischen Unternehmen gegenüber ausländischen Wettbewerbern erwachsen, sieht das Gesetz einen finanziellen Grenzausgleich vor.