Regierungsratswahlen Aargau 2020
11. Aussenbeziehungen (0/2)

1. Soll der Bundesrat ein Freihandelsabkommen mit den USA anstreben?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Massnahmen behindert wird. Die Schweiz verfügt derzeit über Freihandelsabkommen mit den EU- und EFTA-Staaten sowie ausserhalb Europas u.a. mit China, Japan, Südkorea, Südafrika, Kanada und Mexiko. Derzeit besteht jedoch kein Freihandelsabkommen mit den USA.

Die USA wurden in den letzten Jahren ein immer wichtigerer Handelspartner der Schweiz: Zwischen 2008 und 2017 ist der Anteil der Güterexporte in die USA gemessen an allen Schweizer Güterexporten von 8 auf 15 Prozent gestiegen. Die USA rangieren somit an zweiter Stelle nach der Europäischen Union, in welche 52 Prozent unserer Exporte gehen.

Die enge wirtschaftliche Verflechtung zeigt sich auch daran, dass am meisten Direktinvestitionen schweizerischer Unternehmen im Ausland in die USA fliessen (ca. ein Fünftel aller Direktinvestitionen). Die Schweiz ist damit der siebtwichtigste ausländische Investor in den USA.

Die USA sind z.B. für die Schweizer Pharmaindustrie der mit Abstand bedeutendste Zielmarkt und auch für die Uhren- und die Maschinenindustrie sind sie von entscheidender Bedeutung. Im Bereich der Dienstleistungen ist für viele Schweizer Finanzinstitute der Zugang zum US-Markt überlebenswichtig.

Allerdings sind die gegenseitigen Zölle und anderen Handelsbeschränkungen für Industriegüter bereits heute relativ tief. Viel gewichtiger sind die Behinderungen im Landwirtschafts- bzw. Nahrungsmittelsektor. An den Vorbehalten der Schweizer Landwirte ist 2006 der letzte Anlauf eines Freihandelsabkommens mit den USA gescheitert.

  • Die USA sind der zweitwichtigste Handelspartner für die Schweiz. Mit einem Freihandelsabkommen werden Schweizer Produkte in den USA günstiger, was Arbeitsplätze in der Schweiz schafft.
  • Durch ein Entgegenkommen gegenüber den USA können für die Schweizer Wirtschaft schädliche Zollerhöhungen oder andere neue Handelshemmnisse verhindern, welche die USA wiederholt gegenüber Staaten mit einem Handelsüberschuss (wie auch die Schweiz) angedroht haben.
  • Es besteht das Risiko, dass US-Produkte den schweizerischen Markt überfluten. Einheimische Erzeugnisse hätten das Nachsehen. Weil bei Nahrungsmitteln die Schweiz höhere Standards kennt (z.B. bzgl. des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen oder des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika), sind die viel günstiger produzierten US-Produkte für Schweizer Bauern eine Gefahr und unterlaufen den Schweizer Tier-, Umwelt- und Konsumentenschutz.
  • Mehr Handel geht nicht zwingend mit einer erhöhten Inland-Produktion einher. Erfahrungen mit bestehenden Freihandelszonen haben gezeigt, dass oft lediglich die Lieferanten ändern. Dadurch droht ein Verdrängungskampf, der Löhne unter Druck setzt und dadurch den Konsum bremst.
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2. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raumes statt. Am Abkommen beteiligen sich die EU-Staaten (das Vereinigte Königreich und Irland jedoch nur eingeschränkt) sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch weiterhin Personenkontrollen durchgeführt werden. Zudem können im grenznahen Raum auch mobile Kontrollen hinter den Grenzen durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung) sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monate wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

  • Nur mit permanenten und systematischen Personenkontrollen an der Grenze kann die Einreise von kriminellen Personen (z.B. „Kriminaltouristen“) wirkungsvoll bekämpft werden. Punktuelle Kontrollen reichen dazu nicht aus.
  • Die stark schwankende Zahl an Asylbewerber/-innen führt insbesondere an der Grenze zu Italien immer wieder zu Problemen. Ohne systematische Personenkontrollen können radikalisierte Personen aus Kriegsgebieten einreisen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Die Schengen-Aussengrenzen in Ost- und Südeuropa werden nur sehr schlecht kontrolliert und geschützt. Folglich sind strengere Kontrollen an der Schweizer Grenze notwendig.
  • Die Wiedereinführung von systematischen Personenkontrollen wäre sehr teuer und würde zu grossen Problemen im alltäglichen grenzüberschreitenden Verkehr führen (z.B. lange Wartezeiten an der Grenze). Leidtragende wären primär Grenzgänger/-innen und Personen, die nahe an der Grenze wohnen.
  • Die internationale Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen dank dem Schengen-Abkommen bringt mehr Sicherheit. Ein Alleingang der Schweiz wäre folglich ein Sicherheitsrisiko.
  • Gezielte mobile und unvorhersehbare Kontrollen auch im Landesinnern bringen mehr Sicherheit als statische und berechenbare Kontrollen an der Grenze.
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